Zeitnahe Öffnung der Sportanlagen? Stadt Lünen mit konkreten Bedingungen

Amateursport

Kurz vor der jüngsten Bund-Länder-Konferenz hat die Stadt Lünen einen Regel-Katalog veröffentlicht. Darin enthalten: Bedingungen, die es bei einer möglichen Öffnung der Sportanlagen zu erfüllen gilt.

von Bernd Janning, Marius Paul

Lünen

, 03.03.2021, 14:56 Uhr / Lesedauer: 2 min
Ob die Sportanlagen für die Nutzung geöffnet werden, ist letztlich Sache des jeweiligen Vereins.

Ob die Sportanlagen für die Nutzung geöffnet werden, ist letztlich Sache des jeweiligen Vereins. © Günther Goldstein

Der Wunsch vieler Amateursportler, endlich wieder auf die Anlagen zu dürfen, ist groß. Da kam die Nachricht aus der vergangenen Woche, dass der Sport unter freiem Himmel zumindest unter Einhaltung strenger Hygieneregeln wieder gestattet ist, einem Lichtblick gleich.

Viele Vereine bleiben allerdings trotzdem zurückhaltend. Die Stadt Lünen hat zum Thema Öffnung der Sportanlagen nun einen vorläufigen Maßnahmen-Katalog verabschiedet.

Detailliere Vorgaben für mögliche Nutzung

Da die derzeitige Fassung der Corona-Schutzverordnung einigen Interpretationsspielraum zulasse, habe sich die Stadt zunächst mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Unna abgesprochen, heißt es in einem Schreiben, das in den vergangenen Tagen an die Vereine verschickt wurde.

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Unter anderem war bei vielen Klubs die Frage aufgetreten, ob beispielsweise Fußballtraining in unterschiedlichen Gruppen erlaubt sei, solange die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden. Diesem Vorgehen schob die Stadt nun einen Riegel vor und formulierte zeitgleich weitere Bedingungen und Vorgaben, die bei einer möglichen Nutzung von Sportanlagen beachtet werden müssen:

  • Für die Nutzung und den Zugang zur Sportanlage ist grundsätzlich der jeweilige Verein verantwortlich.
  • Erlaubt sind nur Sportarten, die regulär alleine stattfinden, oder zu zweit betrieben werden können (z.B.: Joggen, Walken, Tennis, Leichtathletik).
  • Der Mannschaftssport ist ausdrücklich nicht gestattet.
  • Die Aufteilung von Mannschaften oder Gruppen in parallel trainierende Kleingruppen ist nicht zulässig.
  • Die Zweiergruppen bzw. die Gruppe des eigenen Hausstandes muss untereinander keinen Abstand einhalten. Zwischen den Gruppen ist aber jederzeit ein Abstand von fünf Metern zu gewährleisten. Es wird empfohlen, die Abstände auch für Dritte deutlich sichtbar zu gestalten.
  • Der/die Trainer/in zählt zur Gruppe dazu. Diese/r erteilt Einzelunterricht. Weitere Personen im Eins-zu-Eins-Training sind nicht gestattet, es sei denn alle Personen (auch die Übungsleitung) gehören zu einem Hausstand.
  • Umkleiden/Kabinen dürfen nicht genutzt werden.
  • Einhaltung der üblichen Corona-Hygieneregeln.
  • Führen der Teilnehmerlisten, um im Bedarfsfall eine Rückverfolgung zu ermöglichen.
  • Der gültige Belegungsplan, der bei der Abteilung Schule und Sport vorliegt, muss eingehalten werden. Andere Nutzungen können angemeldet werden.

Auswirkungen der neuen Beschlüsse noch unklar

Im Klartext haben diese Maßnahmen zur Folge, dass vor allem für Mannschaftssportler weiterhin kein normaler Trainingsbetrieb möglich ist. Zudem verweist die Stadt in dem Schreiben darauf, dass Kontrollen „stichprobenartig und auf Anfrage“ durchgeführt werden.

Im Falle eines Verstoßes sollen sowohl die Nutzer, als auch der für die Platzanlage verantwortliche Verein zur Ahndung herangezogen werden. Dabei können Bußgelder von mindestens 250 Euro für die Nutzer und mindestens 1000 Euro für die betroffenen Vereine verhängt werden.

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Für die Schulen gelten derweil andere Vorgaben als für die Vereine. So ist der Schulsport von einigen Regelungen – wie etwa dem Mindestabstand von fünf Metern zwischen Gruppen und dem Verbot der Kabinennutzung – ausgenommen. Die Schulen müssen jedoch die Nutzung der Sportanlagen bei der Verwaltung ankündigen.

Wie lange diese Bedingungen angesichts der zu erwartenden neuen Beschlüsse der Politik allerdings Bestand haben, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie die Vorgaben auf Landesebene umgesetzt werden. Hier war auch die NRW-Landesregierung zuletzt oftmals vom bundesweiten Kurs abgewichen.