Stadt gibt bekannt: Sportbetrieb kann auch in Lünen unter Auflagen starten
Coronavirus
Eine Rückkehr zum Normal-Betrieb ist das aber nicht. Viele Einschränkungen bleiben weiter bestehen.

Die Stadt Lünen hat angekündigt, Bolzplätze und Schwimmbäder weiterhin gesperrt zu lassen. © Hans Blossey
Seit Donnerstag dürfen viele Sportlerinnen und Sportler in Nordrhein-Westfalen wieder ihrem Hobby nachgehen: Laut der Corona-Schutzverordnung ist zwar der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen weiterhin untersagt, aber ab sofort gilt eine Ausnahme für den Breiten- und Freizeitsport, sofern er kontaktlos ausgeübt werden kann. Ist das der Fall, ist der Sport- und Trainingsbetrieb wieder erlaubt. Er muss allerdings auf Freiluft-Sportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfinden. Das hatte die Landesregierung am Mittwoch (6. Mai) angekündigt. Tennis oder Golf an der frischen Luft sind also wieder erlaubt. Ab dem 11. Mai soll auch die Nutzung der Sporthallen für kontaktlose Sportarten wieder möglich sein.
Vor dem Hintergrund der Ankündigung aus Düsseldorf hat auch die Stadt Lünen die Freiluft-Sportanlagen am Freitag wieder freigegeben. Sie hat zugleich alle Sportvereine angeschrieben, bietet Unterstützung an und weist auf die Bedingungen hin.
Denn: Die Landesregierung hat strikte Regeln für den Sport-Neustart formuliert. So müssen die Sportlerinnen und Sportler 1,5 Meter Abstand voneinander halten und dürfen weder Umkleide- noch Duschräume nutzen. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume sind ohnehin tabu. Zuschauerbesuche sind vorerst untersagt, für Kinder gibt es dabei eine Ausnahme: Sind die Sportlerinnen und Sportler nicht älter als zwölf Jahre, darf eine erwachsene Begleitperson mit auf die Anlage.
Stadt rät dringend zu Hygieneplan und Teilnehmerlisten
Die Stadt Lünen rät den Vereinen dringend dazu, mit einem Hygieneplan zu arbeiten, der vereinsintern aufgestellt und umgesetzt wird und an den sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sportangebote halten. Hilfestellungen für einen derartigen Plan geben viele Verbände und auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB).
Die Vereine können sich aber auch an die Stadt Lünen wenden, um bestimmte Maßnahmen zu besprechen. Über den Hygieneplan hinaus empfiehlt die Stadt, Teilnehmerlisten zu erstellen, um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Die Stadt appelliert in ihrem Schreiben an die Vereine auch an die Verantwortung der Vereinsvorstände und -mitglieder. Sie verweist darauf, dass eine erneute Schließung der Sportstätten nicht auszuschließen ist, falls die Fallzahlen wieder steigen. Hintergrund dieses Appells ist, dass sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, dass lokal neue Einschränkungen erlassen werden können, wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auftreten.
Bolzplätze und Bäder bleiben in Lünen gesperrt
Die Bolzplätze in Lünen bleiben weiter gesperrt. Eine Nachfrage der Stadt beim NRW-Gesundheitsministerium hatte ergeben, dass Bolzplätze nicht wie Spielplätze, sondern wie Sportplätze zu behandeln sind. Demnach dürfte dort für eine Ausnahme von der Corona-Schutzverordnung nur kontaktloser Betrieb stattfinden. Das halten weder das Ministerium noch die Stadtverwaltung für machbar.
Auch die Bäder sind vorerst nicht von den Einschränkungen der Corona-Schutzverordnung ausgenommen und bleiben geschlossen. Für die Skater-Anlage auf dem Theaterparkplatz sowie die Bike-Anlagen wird die Sperrung in den nächsten Tagen aufgehoben.
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