Gleich zwei Dortmunder Fußballklubs wurden in dieser Woche vom Kreissportgericht Dortmund wegen Beleidigungen des Schiedsrichters verurteilt. Bei einem der beiden Klubs gab es noch mehr Vorfälle, beim anderen sorgte der Linienrichter für das dann vollzogene Verfahren.
Die A-Jugend-Partie zwischen Türkspor Dortmund und dem SV Berghofen machte in dieser Woche bereits die Runde und zieht jetzt wie erwartet noch weitere Konsequenzen nach sich. Der Spieler, der am vergangenen Wochenende im Trikot von Türkspor Dortmund erst die Rote Karte sah und dann außer sich war und den Schiedsrichter beleidigte, wurde bereits von Türkspor suspendiert. Doch dieser Sonntagvormittag hat noch mehr Folgen - für den Spieler und den Verein.
Schon allein wegen der Roten Karte wird gegen den Spieler ein Verfahren vor dem Sportgericht eingeleitet. Bis zur Entscheidung durch das Sportgericht ist der Spieler gesperrt, heißt es in den Offiziellen Mitteilungen des Fußballkreises Dortmund. Doch die nach der Roten Karte gefolgten Schiedsrichterbeleidigungen sorgten für eine bereits festgelegte Sperre des ehemaligen Türkspor-Akteurs.
Laut Fußballkreis Dortmund darf der Spieler seit dem 28. November und bis zum 28. März 2023 kein Spiel mehr bestreiten. Die Kosten für dieses Verfahren trage der Verein Türkspor Dortmund. Doch damit nicht genug. Da TSD beim Spiel der B-Jugend gegen Berghofen keinen Ordnungsdienst gestellt und damit den Schutz des Schiedsrichters „verweigert" habe, wie der Fußballkreis schreibt, sei der Dortmunder Nordstadt-Klub zusätzlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro verurteilt worden.
Und auch beim TuS Eving-Lindenhorst spielen Schiedsrichterbeleidigungen eine Rolle. Und zwar im D-Jugend-Kreispokalspiel des TuS gegen die Dortmunder Löwen aus Brackel. Beleidigt worden sei der Schiedsrichter hier aber nicht von einem Spieler oder Trainer, sondern vom eigenen Assistenten. Dieser sei nicht neutral gewesen, sondern eben vom TuS Eving-Lindenhorst gestellt worden, heißt es beim Fußballkreis Dortmund.
Darüber hinaus sei es zu „Widersetzlichkeit" der Zuschauer des TuS gekommen. Insgesamt bedeute das eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro für den Evinger Klub, der ebenfalls zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen müsse.
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