Die allerersten Fußballer stehen wieder auf dem Sportplatz. Was sagt der FLVW um seinen Vizepräsidenten Manfred Schnieders dazu? © imago images/Noah Wedel
Amateurfußball
Training der Amateurfußballer wieder erlaubt? FLVW hat eine klare Bitte an die Vereine
Die ersten Amateurfußballer stehen wieder auf dem Trainingsplatz, zwar nicht in Mannschaftsgröße, aber vereinzelt. Der FLVW richtet dazu eine klare Bitte an die Vereine.
Seit dem 22. Februar 2021 sind einige Sportanlagen in Nordrhein-Westfalen wieder geöffnet. Die neueste Coronaschutzverordnung untersagt zwar grundsätzlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb, allerdings ist seither „der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht“ möglich - Voraussetzung: fünf Meter Mindestabstand zwischen den Beteiligten. Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) formuliert dazu eine klare Bitte an die Vereine.
Die allerersten Amateurfußballer wagen sich nach monatelanger Pause wieder auf die Sportplätze. Zumindest dort, wo die entsprechenden Ordnungsämter der Kommunen diese wieder geöffnet haben. So beispielsweise in Schwerte im Kreis Unna. Am Freitagabend haben sich dort zehn Spieler des VfL Schwerte II mit ihrem Trainer getroffen, trainierten so in fünf Zweier-Gruppen. Auch das Ordnungsamt schaute zu, hatte aber nichts zu bemängeln - weil der Klub sich an alle Regeln hielt.
Am selben Tag noch appellierte der FLVW auf seiner Homepage an die Vereine, zitierte dabei den Landessportbund NRW (LSB), der die Verordnung wie folgt definiert: „Wenn ein Fußballverein daraus (aus der Coronaschutzverordnung, Anm. d. Red.) ableitet, dass Spieler und Spielerinnen in größerer Zahl in nicht untereinander wechselnden Paaren Passtraining o.ä. absolvieren, ohne dabei eine Anleitung durch eine*n Trainer*in zu erhalten und wenn dabei zwischen den Paaren jeweils ein Abstand von 5 Metern eingehalten wird, dann entspricht das zwar noch dem Wortlaut der Verordnung, nicht aber ihrem Geist. Ein Sportbetrieb im Sinne eines angeleiteten Trainings ist nach Kenntnisstand des LSB NRW in der Staatskanzlei und im Gesundheitsministerium ausdrücklich nicht gewollt“, heißt es auf der Homepage.
Auf Anfrage der Redaktion, wie sich die Vereine nun also konkret verhalten sollen, äußerte sich Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball beim FLVW. „Unser Appell an die Vereine kann nur sein, dass sie sich mit den Ordnungsämtern abstimmen. Wir sehen ja, dass in jeder Kommune unterschiedlich verfahren wird. Deswegen macht es nur Sinn, wenn die Vereine direkt mit den Ordnungsämtern reden“, sagt Schnieders.
Der Vizepräsident sehnt zudem den kommenden Mittwoch herbei. Dann treffen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer zur Bund-Länder-Runde, um über neue Maßnahmen zu bestimmen. Im Zentrum soll dann auch der Amateursport stehen. Der FLVW schließe sich dabei den Forderungen des Deutschen Fußball-Bundes an, der auf eine baldige Lockerung im Amateursportbereich pocht.
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