Kein Sperrgebiet mehr: Öffentliche Sportanlagen in Dortmund dürfen ab dem 17. Mai wieder genutzt werden – unter den entsprechenden Hygieneauflagen. © Folty
Sport in Dortmund
Stadt Dortmund öffnet Sportanlagen - ohne einheitliches Hygienekonzept
Die Stadt Dortmund öffnet am 17. Mai wieder die öffentlichen Sportanlagen. Ein einheitliches Hygienekonzept gibt es dabei allerdings nicht, die Verantwortung liegt nicht bei der Stadt.
Jetzt also doch. Die Stadt Dortmund öffnet die Sportanlagen am heutigen Montag wieder. Das teilte der StadtSportBund (SSB) am Freitagnachmittag mit. „Nach intensiven Gesprächen mit den Sport- und Freizeitbetrieben haben wir uns darauf verständigt, dass eine Nutzung der kommunalen Sportstätten ab dem 18.05.2020 auf Antragstellung bei den Sport- und Freizeitbetrieben wieder möglich ist“, heißt es in der offiziellen Mitteilung.
Noch in der vergangenen Woche hatte Dortmunds Sportdirektor André Knoche gegenüber dieser Redaktion deutlich gemacht, dass bei der Wiederöffnung der öffentlichen Sportstätten „Sorgfalt vor Schnelligkeit“ gelte und es außerdem kein konkretes Datum gebe, auf das die Stadt hinarbeite. Die NRW-Landesregierung hatte Freiluftsportarten schon ab dem 7. Mai wieder erlaubt, das Ausüben von Hallensportarten ab dem 11. Mai – natürlich alles unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Die Stadt Dortmund hatte den Vereinen daraufhin am 8. Mai mitgeteilt, dass die öffentlichen Sportstätten zunächst nicht wieder geöffnet werden. Der Grund: Laut Knoche viele ungeklärte Fragen bezüglich der Hygienekonzepte und vor allem die große Verantwortung, die die Stadt für die Gesundheit der Sportler trage, die auf und in den öffentlichen Anlagen trainieren würden.
Kein grundsätzliches Hygienekonzept von Seiten der Stadt Dortmund
Nach vielen Gesprächen mit den lokalen Vereinen in der vergangenen Woche gibt es jetzt aber doch die vergleichsweise schnelle Öffnung, die allerdings mit vielen Bedingungen verbunden ist. Zunächst einmal gibt es offenbar kein von der Stadt ausgearbeitetes einheitliches Hygienekonzept. Die Stadt Dortmund stelle „die Sportstätten in ihrem aktuellen Zustand zur Verfügung“, heißt es in der offiziellen Mitteilung des SSB.
Das heißt konkret: Den Vereinen werden keine Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um sich an die Hygienevorschriften, die sich aus der CoronaSchVO ergeben, zu halten. Diese müssen selbst mitgebracht werden – genau wie ein grundsätzliches Hygienekonzept. Zur Hilfe verweist der SSB in seiner Mitteilung auf die Internetseiten des Landessportbund NRW und des Deutschen Olympischen Sportbundes.
Die Verantwortung bei der Benutzung der öffentlichen Sportstätten, darauf weist der SSB in seinem Schreiben ausdrücklich hin, liege nicht bei der Stadt, sondern bei den Vereinen: „Die Verantwortung, die Sie mit Wiederaufnahme des Sportbetriebs übernehmen, ist zu groß als das ein einfacher Kopiervorgang eines vorhandenen Konzeptes ausreichen würde.“ Einzelheiten zu den Bedingungen, die ein Hygienekonzept erfüllen muss, sind der Mitteilung ebenfalls angehängt, genau wie eine Kopie der CoronaSchVO.
Stadt Dortmund wird die Vereine kontrollieren
„Besondere finanzielle Aufwände“, die den Vereinen durch die Umsetzung der entsprechenden Hygienekonzepte entstehen, werden eventuell erstattet, nötig dafür sei ein Antrag über den SSB. André Knoche hat sich außerdem in einem Brief erneut direkt an die Vereine gewandt – und wird auch hier sehr deutlich, was das Thema Verantwortung angeht: „Die Verantwortung zur Einhaltung sämtlicher genannter Auflagen liegt bei den Vereinen.“
Vereine, die den Trainingsbetrieb auf und in den öffentlichen Sportanlagen wieder aufnehmen möchten, müssen in dem Nutzungsantrag auch einen Corona-Beauftragten nennen, der für die Einhaltung der Vorschriften sowie die Kommunikation nach außen und nach innen zuständig ist.
Die örtlichen Sport und Freizeitbetriebe werden „in Abstimmung mit den kommunalen Ordnungsbehörden entsprechende Kontrollen“ durchführen. Außerdem weist die Stadt auf den bestehenden Bußgeldkatalog der CoronaSchVO hin, der beispielsweise 1000 Euro Strafe für das Zulassen der Nutzung von Duschen in öffentlichen Sportanlagen vorsieht.
„Bitte gehen Sie verantwortungsvoll und umsichtig in den neuen Sportbetrieb oder haben Sie auch den Mut, wenn Sie lhre örtlichen und personellen Voraussetzungen als nicht optimal einschätzen, die Aufnahme noch einige Zeit nach hinten zu schieben“, rät der SSB.
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