Saisonende: FLVW bestätigt zwei Einsprüche gegen Verbandstags-Entscheidung

© Patrick Schröer

Saisonende: FLVW bestätigt zwei Einsprüche gegen Verbandstags-Entscheidung

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Geht das Drama jetzt wieder von vorne los? Nach dem offiziellen Saisonabbruch am 9. Juni sind das Saisonende und die Aufstiege eigentlich geregelt. Zwei Vereine haben jetzt Einspruch eingelegt.

Dortmund

, 23.06.2020, 08:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ist das Drama um das Ende der Amateurfußball-Saison endgültig beendet oder nicht? Nach der Entscheidung des Verbandstages vom 9. Juni, die Saison 2019/2020 abzubrechen und die Empfehlung des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) bezüglich Auf- und Abstieg umzusetzen, war vermeintlich Schluss mit dem Hin- und Her im westfälischen Amateurfußball.

Bis 0 Uhr in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni hatten die Vereine Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung des FLVW einzulegen - von dieser Möglichkeit wurde offenbar auch Gebrauch gemacht. „Ich weiß von zwei Einsprüchen“, erklärt FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders auf Anfrage dieser Redaktion.

FLVW wird den Vereinen zunächst Antwort auf die Einsprüche geben

Die SG Gahmen aus der Kreisliga A2 Dortmund ist einer der beiden Vereine, das hatten die Gahmener bereits am Wochenende nach dem Verstreichen der Einpruchsfrist bekannt gegeben. Die SG stand nach 19 von 28 Spielen hinter BW Alstedde auf Platz zwei in der Tabelle, nach FLVW-Empfehlung ist nur BW aufgestiegen, in der Kreisliga A1 freuen sich dagegen gleich drei Teams über den Aufstieg. Die Gahmener sind sich sicher, dass sie am Ende der Saison das Aufstiegsrennen für sich entschieden hätten, bezeichneten die FLVW-Entscheidung als unfair - und legten Einspruch bei Verband ein. Den zweiten Verein wollte Manfred Schnieders nicht nennen.

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Aber was passiert jetzt mit den beiden Einsprüchen? „Die liegen noch bei uns im Präsidium“, erklärte Schnieders, der sich beide Dokumente zunächst mit seinen Kollegen und dann mit einem Juristen anschauen wolle. „Dann werden wir entscheiden, wie wir dem Verein antworten“, sagt Schnieders.

Entscheidend ist, gegen was genau Einspruch eingelegt wurde

Entscheidend sei außerdem, gegen was genau Einspruch eingelegt wurde: Gehe es nur um den Nicht-Aufstieg eines bestimmten Vereins, erklärt Schnieders, „dann können wir dem Einspruch zustimmen oder ihn ablehnen.“ Passe dem Verein die Antwort nicht, könne dieser dann vor das Sportgericht gehen.

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Sollte sich ein Einspruch allerdings auf die gesamte Entscheidung des Verbandstages beziehen und der Verein gehe damit bis vor das Sportgericht, könnte das weitreichendere Auswirkungen haben. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber gering, hoch ist sie dagegen dafür, dass der zweite Verein wie die SG Gahmen gegen den eigenen Nicht-Aufstieg Einspruch eingelegt hat. Der FLVW hatte sich außerdem mit einem extra angefertigten Rechtsgutachten vor der Entscheidung abgesichert.

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