Corona-Lockerungen: NRW erlaubt Elf-gegen-Elf-Spiele - und noch mehr
Amateursport
Von der Normalität sind die Sportler zwar noch weit entfernt, aber die neuen Corona-Regeln, die ab 15. Juni, also ab Montag, in NRW gelten, geben ihnen doch ein Stück mehr Freiheit zurück.

Endlich wieder Elf gegen Elf: Das haben sich die Amateurfußballer gewünscht. © Schaper
Es sind wohl Erleichterungen, auf die viele Leistungs- und Breitensportlerinnen und -sportler gewartet haben. Nachdem das Land NRW in den letzten Wochen ja bereits wieder zahlreiche Freiheiten für kontaktfreie Sportarten gewährt hat, sind nun auch die nicht-kontaktfreien Sportarten dran.
Bereits mit der letzten Lockerung der Corona-Regeln Ende Mai waren den Sportlern wichtige Möglichkeiten zurückgegeben worden. Damals war der nicht-kontaktfreie Sport im Freien in Gruppen mit immerhin bis zu zehn Personen erlaubt worden. Eine wichtige Lockerung insbesondere für den Amateurfußball – war doch nun das Training zumindest in kleinen Gruppen nicht mehr nur mit 1,5 Metern Abstand erlaubt.
Diese Regel wird nun ab Montag noch weiter gefasst. Im Freien kann Kontaktsport dann in Gruppen mit bis zu 30 Personen stattfinden. Für Fußballer eine gute Nachricht, sind doch nun auch wieder Spiele Elf gegen Elf erlaubt. Diese neue Regelung gilt nicht nur für den Sport- und Trainingsbetrieb, sondern auch bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport. Zudem sind bis zu 100 Personen auf einer Sportanlage als Zuschauer erlaubt.
Auch Hallensportler dürfen sich über Lockerungen freuen
Wichtige Neuerungen gelten auch ab Montag für die Hallensportarten. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist nämlich ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen erlaubt. Unter Auflagen können sogar Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport in Hallen stattfinden.
Für Sport im Freien wie in der Halle gilt gleichermaßen, dass strenge Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. In beiden Fällen muss zwingend eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer – auch der Zuschauer - durch die Erfassung von Namen, Adressen und Telefonnummern sichergestellt werden. . Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung unabdingbar. Für alle Personen, die nicht unmittelbar an der jeweiligen Sportaktivität beteiligt sind, gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Das betrifft auch Dusch- und Waschräume, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume sowie Warteschlangen.
Ganz wichtig: Von allen jetzt greifenden Lockerungen sind Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen nicht betroffen. Sie bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.