Ein Kind hat geklagt: Gericht hat jetzt entschieden, ob Fußball wieder erlaubt ist

Amateursport

Die Politik hatte Amateursport im Monat November verboten. Dagegen reichte ein Sportler aus NRW einen Antrag beim Oberverwaltungsgericht ein. Das hat jetzt entschieden.

NRW

13.11.2020, 16:30 Uhr / Lesedauer: 2 min
Dürfen die Fußballer doch wieder aus die Plätze?

Dürfen die Fußballer doch wieder aus die Plätze? © Schaper

Aufgrund der hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus ist in Deutschland im Monat November kein Amateursport erlaubt - weder der Spielbetrieb noch das Training. Das hatte die Politik Ende Oktober entschieden. Dagegen hatte sich ein Sportler aus NRW gewehrt und wollte das Verbot beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster außer Kraft setzen.

Antragsteller war ein Juniorenfußballer einer D1-Jugend (11 bis 12 Jahre) aus Grevenbroich, der seinen Wunsch laut Gericht damit begründete, dass er nicht mehr gemeinsam mit seinen Freunden an der frischen Luft Fußball spiele könnte und ihm ein Ausweichen auf andere Sportarten nicht möglich sei.

„Das Verbot konterkariere die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zur sportlichen Betätigung von Kindern. Kindern werde nicht nur die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung, sondern auch - mit den entsprechenden psychischen Folgen - ihr gewohntes soziales Umfeld genommen. Das Verbot sei überdies nicht notwendig, weil das Infektionsrisiko beim Fußballspiel im Freien sehr gering sei. Als milderes Mittel hätte der Verordnungsgeber einen kontaktfreien Trainingsbetrieb anordnen können. Soweit demgegenüber etwa der Schulsport auch in geschlossenen Räumen weiterhin erlaubt sei, stelle dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar“, wird der Antrag in einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts beschrieben.

Hoffnung für die Hallensportarten

Die Behörden haben sich am Freitag (13. November) aber dagegen entschieden, dem Antrag stattzugeben. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung sei Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig.

„Freizeit- und Amateursport zusammen mit mehreren anderen Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehörten, berge - auch im Freien - ein Infektionsrisiko. Zwar sei das Risiko im Freien geringer als in geschlossenen Räumlichkeiten“, so das Oberverwaltungsgericht. Außerdem sei Individualsport weiterhin möglich.

Es darf also weiterhin kein Fußball gespielt werden. Hoffnung gibt es dagegen noch für Hallensportarten: „Über das Verbot von Individualsport innerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen, gegen die sich unter anderem Betreiber von Tennishallen gewandt haben, wird der Senat voraussichtlich in der kommenden Woche entscheiden“, heißt es aus Münster.

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