A-Ligist täuscht angeblich Testspiel vor - Pflichtspielsieg vorläufig annulliert

© Nils Foltynowicz

A-Ligist täuscht angeblich Testspiel vor - Pflichtspielsieg vorläufig annulliert

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Ein A-Ligist soll kurzfristig ein Testspiel gegen die eigene Reserve anberaumt haben, um die Sperre zweier Spieler zu umgehen. So lautet ein vorläufiges Urteil. Der Verein hat Einspruch eingelegt.

Dortmund

, 26.09.2020, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

In der Kreisliga A1 geht es schon unmittelbar nach dem Auftakt zur neuen Spielzeit hoch her. Während ein Neuling ungeschlagen an der Tabellenspitze thront und ein Aufstiegsfavorit noch sieglos daher kommt, wird einer anderen Mannschaft vorgeworfen, ein Testspiel vorgetäuscht zu haben, um zwei ursprünglich gesperrte Spieler im ersten Pflichtspiel dennoch einsetzen zu können.

Neue Saison - neue Regeln: Das gilt angesichts der Corona-Krise derzeit mehr denn je. Im Amateurfußball gibt es allerdings eine Regeländerung, die mit der aktuellen Pandemie herzlich wenig zu tun hat. Gemeint ist die Auslegung von Sperren und Platzverweisen.

Zwei Spiele gegen eigene Reserve

So werden Spieler, die in einer Partie eine Rote oder Gelb-Rote Karte erhalten, nicht mehr wie bis zuletzt für Wochen, sondern für eine genaue Anzahl von Spielen gesperrt. Diese Maßnahme hat schon vor dem ersten Spieltag in der Kreisliga A für einen besonderen Fall gesorgt:

Zwei Spieler des FC HW Lütgendortmund kassierten im Testspiel bei Victoria Habinghorst (30. August) jeweils eine Gelb-Rote-Karte. Eine Woche vor dem Start der neuen Spielzeit. Folgerichtig wurden beide Akteure für ein Spiel gesperrt und drohten damit zum Pflichtspiel-Auftakt bei der Zweitvertretung des BSV Schüren (Sonntag, 6. September) nicht auf dem Platz stehen zu dürfen.

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Allerdings absolvierte der A-Ligist am darauffolgenden Donnerstag (3. September) ein Testspiel gegen die eigene zweite Mannschaft. Die Sperre der beiden Spieler sei somit abgegolten gewesen, bekräftigt der FC. Kurios: Bereits zehn Tage zuvor hatten beiden Mannschaften ein solches Testspiel absolviert.

In dem Glauben, dass die Sperren der betroffenen Spieler damit hinfällig seien, wurden beide Akteure beim Pflichtspiel gegen Schüren eingesetzt. 4:2 lautete es am Ende für Lütgendortmund. Der mutmaßlich geglückte Auftaktsieg hatte allerdings nicht lange Bestand, denn das zuständige Sportgericht schaltete sich ein und wertete die Partie schlussendlich mit 2:0 für Schüren.

Bezirkssportgericht muss letztlich entscheiden

„Diese Entscheidung ist wirklich lachhaft und wir können sie nicht nachvollziehen, deshalb haben wir auch Einspruch eingelegt“, unterstreicht Lütgendortmund-Trainer Thorsten Staudinger. Somit liegt die Akte nun bei Dierk Dunschen, dem Vorsitzenden des Bezirkssportgericht.

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„Es gibt Beweise und Indizien, die augenscheinlich dafür sprechen, dass der Umgang mit den Sperren und dem dazugehörigen Testspiel nicht einwandfrei abgelaufen ist. So hat zumindest erst einmal das Sportgericht des Kreises entschieden“, betont Dunschen, der sich nun zunächst ein eigenes Bild vom Sachverhalt machen möchte.

Wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen sei, könne er momentan noch nicht sagen. „Ich werde mir die Akte anschauen und dann möglicherweise noch einmal eine mündliche Stellungnahme der Vereine anfordern“, so Dunschen. Erst dann könne eine Entscheidung getroffen werden. Bis dahin gilt vorerst der BSV Schüren II als Sieger der Partie.