Ordner Pflicht, Innenräume dicht Fußballkreis will Gewalt und Provokationen entgegenwirken

Ordner Pflicht, Innenräume dicht: Fußballkreis will Gewalt und Provokationen entgegen wirken
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„Es reicht“, sagt der Kreisvorsitzende Dominik Lasarz. Der Fußballkreis will mit einem ganzen Bündel an Ordnungen und Vorschriften den Auswüchsen Einhalt gebieten. „Großen Beifall werden wir dafür nicht bekommen“, schwant dem Dattelner. Der Kreisvorstand zeigt sich in der Sache einmütig.

Er hat ein dreiseitiges PDF an die Vereine geschickt und den Maßnahmenkatalog in den „OM“ veröffentlicht. Was dort steht, ist bindend für alle Fußballvereine. Die beschlossenen Maßnahmen gehen als Erweiterung in die Spielordnung ein. Verstöße ziehen Strafen nach sich. Es könnte also teuer werden für die Vereine.

Aber was konkret wurde beschlossen? Das Paket, das der Kreis schnürte, besteht aus zwei Päckchen. Das erste ist an die Vereine adressiert. Das zweite an jeweils auffällig gewordene Mannschaften. Hier greift demnächst ein Ampelsystem - aber rot leuchtet diese erst, wenn sich die Lage auf den Plätzen nicht beruhigen sollte.

Ordnungsgelder und Ampelsystem

Die am deutlich sichtbarsten Neuerungen treten im ersten Päckchen in Kraft, und zwar am 11. November. Ab diesem Datum ist jeder Verein verpflichtet, bei Spielen in den Kreisligen der Senioren zwei Ordner abzustellen und zu benennen. Der Fußballkreis hat 200 Ordnerwesten geordert, die er bis dahin an die Vereine ausgeben will. Diese Ordner sollen etwa für die Unversehrtheit aller Beteiligten sorgen.

Dazu wird der Innenraum in Zukunft Sperrgebiet. Wer nicht als Offizieller im Spielbericht eingetragen ist, hat dort nichts zu suchen. Weder darf der Kumpel oder die Freundin mit auf die Bank, noch der Vereinspräsident (sofern er nicht eingetragen ist). Kontrollieren muss das der Schiedsrichter, der im Spielbericht entweder vermerkt: Alles in Ordnung. Oder aber eben schreibt, welche Vorgaben nicht eingehalten wurden. Und die ziehen dann ein Ordnungsgeld nach sich. Kostenpunkt: 50 Euro.

„Meiste Provokationen von und neben den Bänken“

„Es ist in der Tat so, dass von und neben den Bänken die meisten Provokationen kommen“, sagt Dominik Lasarz. „Das wollen wir mit dieser Maßnahme unterbinden.“ Das Stellen von Ordnern wird im Übrigen auch bei den Damen und in der Jugend Pflicht (ab D-Junioren), allerdings reicht in der Jugend dann ein Ordner pro Spiel.

Dass die Schiedsrichter bei den Maßnahmen eine entscheidende Rolle spielen, ist dem Kreisvorstand bewusst. „Wir hatten ja von Anfang an den Schiedsrichterausschuss mit im Boot, der diese Maßnahmen voll und ganz mitträgt“, sagt Dominik Lasarz. Wobei vieles gar nicht neu sei, etwa das Innenraum-Betretungsverbot für Zuschauer. Der „KV“: „Nur jetzt setzen wir die Maßnahme auch konsequent um.“

Dominik Lasarz, der künftige Kreisvorsitzende des Fußballkreises Recklinghausen, gestikuliert im Interview im Winter 2022.
Der Kreisvorsitzende Dominik Lasarz erhofft sich durch die beschlossenen Maßnahmen demnächst mehr Ruhe auf den Plätzen. © Olaf Krimpmann

Kommt es doch noch Rudelbildungen oder tätlichen Angriffen, greift ab dem 11. November ein Ampelsystem für die jeweilige Mannschaft. Steht eine Mannschaft auf Ampelstufe „gelb“, steht sie unter Beobachtung. Bei „orange“ wird die Teilnahme der Mannschaft an einem Anti-Gewaltseminar verpflichtend wie auch das Benennen eines „Ansprechpartners zur Gewaltprävention“. Bei „rot“ wird Kreisaufsicht angeordnet wie das Stellen eines Gespanns, die Kosten trägt der Verein. Dazu hat sich der ganze Vorstand einem Anti-Gewaltseminar zu stellen. In der Fairplay-Wertung gibt es Minuspunkte. Hier schüttet der Kreis nach jeder Saison Geldpreise aus.

Maßnahmenkatalog gilt bis auf Widerruf

Der Fußballkreis Dortmund hatte unlängst ähnliche Maßnahmen ergriffen, der Kreis Recklinghausen zieht jetzt nach. „Die Qualität der Beleidigungen hat nach der Coronapause deutlich zu genommen, wie die der Provokationen. Immer mehr Rudelbildungen sind zu verzeichnen, das geht sogar hin zu Flaschenwürfen. Irgendwann müssen wir handeln“, so Dominik Lasarz. Der Maßnahmenkatalog gilt ab dem 11. November kreisweit - und „bis auf Widerruf“.

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