Überraschung: NRW lockert Sportverbot schon ab Montag
Sport und Corona
Nachdem das Thema Sport in der jüngsten Bund-Länder-Runde kaum eine Rolle gespielt hat, hält die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung in NRW gute Nachrichten für Sportler bereit.

Unter anderem Tennis darf ab Montag in NRW wieder unter freiem Himmel gespielt werden. © Sascha Keirat
Damit hatten wohl die wenigsten Aktiven gerechnet: Ab Montag, 22. Februar, ist in Nordrhein-Westfalen wieder etwas mehr im Sport erlaubt als bisher. So ist Training, auch unter Anleitung, wieder auf Sportanlagen unter freiem Himmel gestattet. Dabei soll ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden.
Individualsportarten und Training wieder möglich
Konkret heißt das: Individualsportarten wie Golf, Tennis, Reiten oder auch verschiedene Leichtathletik-Disziplinen dürfen ab dem 22. Februar unter den genannten Bedingungen wieder praktiziert werden.
Hier ein Auszug aus der am Freitag veröffentlichten Fassung der Corona-Schutzverordnung unter dem Punkt 9, der den Sport betrifft.
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“