September 2020 irgendwo in Legden. Eine Frau aus Recklinghausen ist im Dahliendorf verabredet. Sie möchte einen Hundeverkauf abwickeln. Ein Deal, der aus gleich mehreren Gründen strafbar sein wird.
Unter Angabe einer falschen Identität verkaufte die Recklinghäuserin einen Hund aus dem Ausland, den sie jedoch als Hund aus einer deutschen Zucht anbot und dessen Impfausweis sie zudem fälschte.
Für einen deutschen Zuchthund inklusive aller notwendigen Impfungen lässt sich schließlich ein deutlich höherer Verkaufspreis erzielen als für einen Nicht-Zuchthund aus dem Ausland ohne Impfungen.
Spiel wiederholt sich
Einen Monat später wiederholte sich das Spiel. Dabei verkaufte die Frau aber „nur“ einen Hund unter Angaben einer falschen Identität. Da sie bereits durch den Kreis Coesfeld ein Zuchtverbot auferlegt bekommen hatte, wollte sie so eine Rückverfolgbarkeit durch die Käufer verhindern.
Aufgeflogen ist das Ganze letztlich dennoch. Dafür wurde die Recklinghäuserin in einem Strafbefehlsverfahren, also einem Gerichtsverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung, wegen Urkundenfälschung und Betrug zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt.
Doch akzeptieren wollte die Frau die Strafe nicht und ließ über ihren Verteidiger im Oktober 2022 Einspruch gegen das Urteil einlegen. Darum gab es kürzlich das Wiedersehen vor dem Amtsgericht Ahaus. Oder auch nicht.
Denn die Recklinghäuserin erschien trotz laut Richter ordnungsgemäß zugestellter Ladung vom 23. Juli dieses Jahres nicht zur Verhandlung. Auch ihr Anwalt saß sichtlich ratlos im Verhandlungssaal.
Nicht verhandlungsfähig?
Er habe im Vorfeld nur wenig Kontakt zu seiner Mandantin gehabt, erklärte dieser dem Richter. Auf Bitten des Richters nahm der Verteidiger dann vor dem Saal telefonisch Kontakt zur Recklinghäuserin auf.
Dann die Überraschung: Über ihren Anwalt ließ die Frau ausrichten, dass sie nicht verhandlungsfähig sei. Sie sei geplagt von Migräne. Warum sie das Gericht darüber nicht im Vorfeld mit entsprechendem ärztlichen Attest in Kenntnis setzte, blieb ihr Geheimnis.
Unentschuldigtes Fehlen
Auch blieb unklar, ob es so ein entsprechendes Attest gibt. Denn eine reine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würde nicht ausreichen. Es muss vom Arzt explizit vermerkt sein, dass eine Verhandlungsunfähigkeit gegeben ist.
Wie dem auch sei: De facto fehlte die Recklinghäuserin unentschuldigt. Darum fiel ein sogenanntes „Verwerfungsurteil“, wie Benedikt Vieth, Direktor des Amtsgerichtes, im Nachgang der Redaktion auf Anfrage erklärt.
Einspruch erst mal vom Tisch
Mit diesem Urteil ist der Einspruch gegen den Strafbefehl und gegen die 1600 Euro Geldstrafe erst mal vom Tisch. Erst mal deshalb, weil die Verurteilte nach Zustellung dieses Urteils eine Woche Zeit hat, eine Wiedereinsetzung des Verfahrens zu beantragen, so sie dem Gericht ein Attest vorlegt.
Gibt es dieses tatsächlich, stehen die Chance für eine Wiedereinsetzung nicht schlecht. So ließ der Anwalt im Verhandlungssaal verlauten, dass seine Mandantin gesagt habe, dass sie sich nichts zuschulden habe kommen lassen.
Wie das allerdings zu den Vorkommnissen in Legden, die der Redaktion vom Direktor des Amtsgerichtes aus der Fallakte aufgezeigt wurden, passen soll, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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