Wiederholte Körperverletzung
Am Ende der Verhandlung vor der Strafkammer 17 des Landgerichts Münster konnte der 36-jährige Angeklagte aufatmen: Im Berufungsverfahren wurde das alte Urteil des Amtsgerichts Ahaus durch ein milderes des Landgerichts ersetzt.
Grundsätzlich ging es auch diesmal um vorsätzliche Körperverletzung und andere Delikte. Alle Taten, für die der 36-Jährige sich bereits vor dem Amtsgericht Ahaus hatte verantworten müssen, hatten sich in Legden abgespielt.
Dabei ging es in der Verhandlung in Ahaus um insgesamt drei Anklagepunkte. 1. Fahren ohne Fahrerlaubnis; 2. Körperverletzung durch einen Faustschlag; 3. Bedrohung Jugendlicher mit einer Schreckschusspistole. Das Amtsgericht hatte den Mann, der zudem Drogen konsumierte, damals mit einem Urteil über ein Jahr Haftstrafe verlassen. Ohne Bewährung.
Dagegen hatte der Verurteilte Berufung eingelegt. Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigte. Das Landgericht Münster kam zu einem deutlich milderen Urteil: zehn Monate Haftstrafe. Zur Bewährung.
Warum aber diese unterschiedlichen Ergebnisse? Die Gründe nennt Henning Barton, Richter am Landgericht und Pressesprecher. Vor allem habe sich der Angeklagte diesmal ganz anders gezeigt als in der ersten Verhandlung. Und: „Er war voll geständig.“
Ein Geständnis wirke sich nach deutscher Rechtsprechung strafmildernd aus.
Geständnis zeigt Wirkung
Für das neue Urteil hätten auch noch andere Fakten gesprochen, so der Presserichter. Beispielsweise sei eine vorhergehende Verurteilung in einer anderen Strafsache vom Amtsgericht Ahaus seinerzeit mit in die Urteilsfindung eingeflossen.
Henning Barton: „Die Strafe ist abgegolten und hat diesmal keine Rolle mehr gespielt“. Was sich aber vor allem günstig für den Angeklagten ausgewirkt habe, sei das: „Er hat mittlerweile eine feste Anstellung und hat den BTM-Konsum eingestellt.“
Die genannten Punkte sprechen für eine „günstige Sozialprognose“, sagt Richter Barton. Heißt: Von einer günstigen oder positiven Sozialprognose ist dann die Rede, wenn zu erwarten ist, dass die Verurteilung schon Warnung genug ist, auch in Zukunft keine Straftaten mehr zu begehen. Sie ist zudem Voraussetzung dafür, dass eine Strafe überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Der Angeklagte hat diesmal jedenfalls das Gericht davon überzeugen können, dass er bestrebt ist, kein Wiederholungstäter zu werden.
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