
© KEvin Kallenbach
Pony-Schändung? Vor Gericht ging es nur noch um Hausfriedensbruch
Urteil
Zeugen hatten angegeben, dass er sich an einem Pony vergangen habe. Doch der Angeklagte wurde nach dem Vorfall im Reitstall lediglich wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Warum eigentlich?
Der Fall hatte im Sommer nicht nur den Reitverein Ruf Sterkrade geschockt. Die Vorsitzende Mijam Galgalewicz hatte nach eigener Aussage einen 63-jährigen Marler auf frischer Tat ertappt, als dieser versucht habe, ihr Pony sexuell zu missbrauchen.
„In der Box von meinem Shetland-Pony Mandy stand ein Mann um die 60 und versuchte, seine Faust in mein Pferd einzuführen“, hatte sie nach dem Vorfall zu Protokoll gegeben. Gemeinsam mit Hans-Jürgen Fratzscher, dem Betriebsleiter des Reithofs, sperrte sie den Mann in eine Pferdebox, bis die Polizei eintraf. Sie brachten den Fall zur Anzeige, die Staatsanwaltschaft Essen ermittelte wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Bottrop verhandelt. In der Anklage war aber keine Rede mehr von der angezeigten Pony-Schändung. Entsprechend war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kein Gegenstand der Verhandlung. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft keine Voraussetzungen für eine Anklage gesehen.
Sex mit Tieren ist kein Straftatbestand
Oberstaatsanwältin Anette Milk von der Essener Staatsanwaltschaft erklärt das so: „Es wurde nicht angeklagt, weil es nicht unter dem Tierschutzgesetz zu subsumieren war.“ Denn dieses verbiete nur die Tötung von Wirbeltieren oder diesen, „erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zuzufügen. Eine gewichtige Rolle spielte offenbar auch, dass es beim Versuch des Übergriffs blieb.
Doch auch eine vollendete Tat hätte laut Milk wahrscheinlich nicht zur Anklage geführt. Denn: „Sodomie ist in Deutschland nicht strafbar“, so die Oberstaatsanwältin. Zwar heißt es in §3 des Tierschutzgesetzes: „Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen.“ Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Nur in Verbindung mit Pornographie existiert ein Straftatbestand.
4200 Euro Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs
Vollumfänglich gestanden habe der Angeklagte nicht, teilte Eckhard Meierjohann, Direktor und Sprecher des Amtsgerichts mit. Verurteilt wurde der Marler wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 60 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Ebenfalls nicht Teil der Verhandlung war die Anzeige des Marlers gegen Hans-Jürgen Fratzscher wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Diese hatte der Angeklagte erstattet, nachdem er in die Pferdebox eingesperrt worden war. Inzwischen habe er diese zurückgezogen, erklärte er vor Gericht.
Dennoch sitzt der Schock über den Vorfall bei Hans-Jürgen Fratzscher noch tief. „Das war am helllichten Tag. Das hätte ich mir nie träumen lassen“, so der Betriebsleiter. „Ich hoffe, dass ich so etwas nicht noch mal erleben muss.“
Aufgewachsen im tiefsten Münsterland, Volontariat bei Lensing Media, Redakteur der Dorstener Zeitung. Immer auf der Suche nach den Geschichten, die diese Stadt schreibt.
