Im Rahmen einer Zukunftsinitiative der Kommunalverwaltungen der Emscherregion, der Emschergenossenschaft und des Umweltministeriums NRW führt die Stadt Bottrop im Stadtgebiet Maßnahmen durch, um sukzessiv die Mischwassersysteme durch nachhaltige Trennkanalisationen zu ersetzen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz geleistet, da durch die Trennung von Schmutz- und Regenwasser auch bei starken Regenfällen die Reinigung des Abwassers gewährleistet wird.
Ausführliche Aufklärung
Die Bauarbeiten auf der Schneiderstraße sind bereits abgeschlossen. Nachdem die Stadt dort die städtische Abwasseranlage von einer Misch- auf eine modifizierte Trennkanalisation umgestellt hat, folgt nun die Entflechtung der anliegenden Grundstücke. Zu dieser öffentlichen Anlage gehören nicht die Grundstücks- und Hausanschlussleitungen. Deshalb sind die Eigentümer dazu verpflichtet, ihre Entwässerungsanlagen selbst an das neue Trennsystem anzupassen. Und über diese Maßnahmen informiert gerade das Tiefbauamt zunächst die Eigentümer der Schneiderstraße.

Aktuell landen Schreiben in den Briefkästen der Anlieger, die grundsätzliche Fragen beantworten sollen. Mit enthalten ist ein Planausschnitt mit den zu entflechtenden Bereichen des Grundstücks. „Die Eigentümer werden darüber informiert, warum eine Umstellung der städtischen Abwasseranlage von einer Misch- auf eine Trennkanalisation erfolgt und welche baulichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt wurden bzw. durchzuführen sind. Das Faltblatt informiert die Eigentümer ebenso darüber, in welcher Weise sie durch die Umstellung betroffen sind, auch bezüglich anfallender Kosten“, heißt es vonseiten der Stadt.
Kosten für Eigentümer
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Bottrop die Entwässerungssatzung angepasst, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Seit dem Inkrafttreten der neuen Satzung am 17. April 2022 müssen die Kosten für die Anpassung der Grundstücksentwässerungsanlagen von den Eigentümern getragen werden. Dass es vorher für so lange Zeit noch von der Stadt gezahlt wurde, sei Luxus gewesen. Es handele sich lediglich um eine Anpassung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die mit dem Innenministerium NRW abgestimmt wurde, erklärte die Verwaltung damals.
Anschließend sollen sukzessiv auch die Eigentümer am Ottenschlag und den weiteren betroffenen Straßenzügen informiert werden. Nach den Kanalbaumaßnahmen ist am Ottenschlag der Straßenausbau geplant. Durch eine mögliche Ergänzung durch den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber für das Kommunalabgabengesetz NRW ist noch nicht klar, inwiefern die Kosten dafür verteilt werden. Sobald eine Klärung herbeigeführt wurde, sollen die Anlieger rechtzeitig vor der Baumaßnahme informiert werden.
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