
Das Land hat für Opfer des Bottroper Apotheker-Skandals einen Hilfefonds aufgelegt. Doch nur ein Bruchteil der Geschädigten hat davon bislang profitiert. © picture alliance/dpa
Apotheker-Skandal: Hilfefonds-Anträge größtenteils abgelehnt
Apotheker-Skandal
Im Bottroper Apotheker-Skandal um zu niedrig dosierte Krebsmedikamente sind die meisten Anträge für Hilfeleistungen aus Landesmitteln abgelehnt worden. Das Land erklärt die Gründe.
Lisa-Kristin Kapteinat von der der SPD hatte eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Tausende Menschen hatten in der „Alten Apotheke“ in Bottrop falsch deklarierte und mit zu wenig Wirkstoff versetzte Krebsmedikamente erhalten, was im Herbst 2016 aufgedeckt wurde. Das Land hatte im April 2022 angekündigt, dass ein Hilfefonds über 10 Millionen Euro eingerichtet werde, der Betroffenen unbürokratisch helfen solle. Kapteinat wollte nun wissen, warum Hilfeleistungen in Bescheiden nun größtenteils abgelehnt wurden.
Laut Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, waren rund 2.000 von den Verstößen des Apothekers betroffen, wobei sich Laumann bei der Zahl auf das Urteil des Landgerichts Essen bezieht. Nur ein kleiner Teil erhielt bislang Leistungen aus dem Hilfefonds. „Zum Stand 12.8.2022 wurde die Leistung 164 Personen bewilligt und davon an 154 Personen ausgezahlt.“
„Billigkeitsleistung“ des Landes
Die Leistung des Landes, eine „Billigkeitsleistung“, sei auf den Weg gebracht worden, da eine Entschädigungszahlen etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz beim Bottroper Apotheker-Skandal ausgeschlossen gewesen sei. Billigkeitsleistung ist ein Terminus für eine Leistung, die erbracht wird, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Empfänger könnten laut Laumann nur Menschen sein, die laut rechtskräftigem Strafrechtsurteil gegen den ehemaligen Apotheker Opfer einer strafbaren Handlung waren. „Entsprechend der erfolgten strafrechtlichen Bewertung, an die die Richtlinie anknüpft, können nach dieser Richtlinie nur Personen die Billigkeitsleistung des Landes bekommen, die Medikamentenzubereitungen erhalten haben, bei denen das Landgericht Essen einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz durch das Herstellen und Inverkehrbringen von unterdosierten oder kontaminierten Krebsmedikamenten im Zeitraum vom 1.0.2012 bis zum 28.11.2016 festgestellt hat.“
Nicht jeder ist leistungsberechtigt
Wenn eine Straftat nicht festgestellt worden sei, könne die Hilfe nicht geleistet werden. Deshalb sei „nicht jeder, der Krebsmedikamente aus der Alten Apotheke Bottrop erhalten hat, auch nach der Richtlinie leistungsberechtigt“, so Laumann.
Bis zum 31. Dezember 2022 gilt die Frist für die Billigkeitsleistung. Das Land rechnet damit, dass deutlich mehr der 2.000 berechtigten Personen noch einen Antrag stellen. Laut Laumann versucht das Land, alle Berechtigten, die noch keinen Antrag gestellt haben, persönlich zu informieren. Laumann: „Dies war bisher nicht möglich, da die Adressen der Betroffenen nicht bekannt sind und erst noch ermittelt werden müssen. Diese Betroffenen haben dann noch bis Ende des Jahres Zeit, die Leistung zu beantragen.“
Berthold Fehmer (Jahrgang 1974) stammt aus Kirchhellen (damals noch ohne Bottrop) und wohnt in Dorsten. Seit 2009 ist der dreifache Familienvater Redakteur in der Lokalredaktion Dorsten und dort vor allem mit Themen beschäftigt, die Schermbeck, Raesfeld und Erle bewegen.
