Bottroper Skandal-Apotheker Peter S. will Zulassung zurück – Entscheidung gefallen
Skandal-Apotheker
Der Bottroper Skandal-Apotheker Peter S. will nach seiner Haftstrafe wieder als Apotheker arbeiten. Deshalb klagte er, um seine Zulassung zurückzubekommen. Jetzt hat das Gericht entschieden.
Mehr als fünf Jahre nach dem Betrugsskandal um den Bottroper Apotheker Peter S., der Tausenden Krebspatienten gestreckte und verdünnte Infusionslösungen verabreicht haben soll, hat der Fall noch einmal ein Gericht beschäftigt.
Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits im Sommer 2020 die vom Landgericht Essen verhängte Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Betruges bestätigt.
Eine im damaligen Urteil verhängte Nebenstrafe hat aber nun aber noch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigt.
Richter hatten für Peter S. ein lebenslanges Berufsverbot verhängt
Die Essener Richter hatten damals ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Das hatte der 52-Jährige aber nicht widerspruchslos akzeptiert. Vor dem Verwaltungsgericht wollte er erreichen, dass ihm die Approbation doch nicht entzogen wird und er nach Verbüßung der Haftstrafe möglicherweise wieder als Apotheker arbeiten kann.
Doch am Donnerstag (25.8.) entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Abwesenheit des Klägers – Peter S. sitzt bereits in Haft – , dass er seine Approbation nicht zurückbekommt. Die 18. Kammer unter Vorsitz von Richter Fabian Schmidetzki wies die Klage des Apothekers gegen den Widerruf seiner Approbation vom Dezember 2020 durch die Bezirksregierung zurück.
Das Verwaltungsgericht stützte sich in großen Teilen auf die Gründe, die auch zur strafrechtlichen Verurteilung des Apothekers geführt hatten. Dessen Fall hatte vor Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das auf seine „Unzuverlässigkeit“ und „Unwürdigkeit“, den besonders verantwortungsvollen Beruf der Apothekers auszuüben, schließen lasse. Kurz: Er sei „ungeeignet, diesen Beruf auszuüben“, betonte der Vorsitzende Richter.
Während das vom Landgericht ausgesprochene Berufsverbot auf die kriminellen Machenschaften, also die nachgewiesenen Taten, zielt, ging es dem Verwaltungsgericht laut Richter Schmidetzki um die „personenbezogene charakterliche Eignung“ des Verurteilten. Dabei spiele auch das „Vertrauen der Bevölkerung“ - ähnlich wie bei Ärzten - eine besondere Rolle. Und um das Vertrauen in die Künste des Verurteilten dürfte es nach Auffassung des Gerichts angesichts der ihm nachgewiesenen Taten schlecht bestellt sein.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht stellen.
Mitarbeiter der Apotheke hatten den Skandal öffentlich gemacht
Der Skandal mit den gepanschten Medikamenten war 2017 aufgeflogen, nachdem zwei Mitarbeiter der Apotheke öffentlich gemacht hatten, dass Peter S. offensichtlich Krebsmedikamente bis zur Grenze der Wirkungslosigkeit verdünnte, die Infusionslösungen aber dennoch voll bei den Krankenkassen abrechnete. Beide wurden Ende 2017 mit dem Deutschen Whistleblower-Preis ausgezeichnet.
Luxusvilla von Peter S. in Kirchhellen ist inzwischen verkauft
Zuletzt hatte auch seine Luxus-Villa in Kirchhellen Schlagzeilen gemacht, mit eigener Rutsche in den Pool im Keller. Die im ganzen Land durch ihren immensen Luxus bekannte Immobilie ist inzwischen verkauft.
mit dpa