Zwei Staatsanwälte reden miteinander

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Nicht vor Gericht erschienen: Ascheberger sollen zwangsvorgeführt werden

rnFahren ohne Fahrerlaubnis

Ein wenige Kilometer dicker Komet zieht eine endlos lange Spur brennender Gase hinter sich her. Daran erinnert ein Zwist zwischen Kontrahenten aus Ascheberg und Gelsenkirchen.

Ascheberg

, 22.03.2022, 15:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Dieser Zwist ging nun vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Münster in die nächste Runde. Der banale Streit um ein altes Auto schleppt einen Riesenschweif an Arbeit für Polizei und Justiz mit sich. Auf der Anklagebank saß ein 31-jähriger Gelsenkirchener wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Alles begann im Sommer 2020. Der damals 29-jährige Gelsenkirchener entdeckte auf einer Internet-Plattform einen Mercedes für 1500 Euro bei einem Ascheberger Autohändler. Nach eigenen Angaben reiste der Angeklagte am 30. Juli 2020 gegen 18 Uhr mit dem Zug nach Lüdinghausen und dann per Bus nach Ascheberg.

Weil er keinen Führerschein besaß, habe ihn ein Fahrer des Autohändlers mit dem alten Mercedes nach Hause gebracht. Dort sollte er den noch älteren BMW des Gelsenkircheners als Teil des Deals mit zurück nehmen. Vorher ließ der Angeklagte aber den Mercedes von Bekannten durchchecken.

Die stellten fest, dass es ein Unfallwagen war, worauf der Gelsenkirchener das Geschäft annullieren wollte. Um 23 Uhr sei er mit dem Fahrer zurück nach Ascheberg gefahren, wo er mit dem Käufer aneinandergeriet. Der Autohändler und dessen Mitarbeiter hätten ihn verprügelt und verletzt. Deshalb erstattete der Gelsenkirchener Strafanzeige. Das Amtsgericht Lüdinghausen sprach die Ascheberger aber vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei.

Vorwurf: Mann aus Gelsenkirchen fuhr ohne Führerschein

Stattdessen musste sich der Gelsenkirchener seinerseits vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Er sei selbst mit dem Auto nach Ascheberg und zurück gefahren, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Dagegen legte er Rechtsmittel ein. Ein erster Berufungstermin am Landgericht platzte, weil zwei geladene Zeugen aus Ascheberg nicht erschienen waren.

Dienstag, 22. März 2022, gab es einen neuen Anlauf. Doch die Ascheberger kamen wieder nicht. Einen Entlastungszeugen des Angeklagten konnte das Gericht nicht ermitteln, weil dessen angebliche Adresse nicht existiert. Nach all dem Schlamassel wollte der Vorsitzende der Kammer das Verfahren einstellen. Doch damit war die Staatsanwältin nicht einverstanden. Vielmehr beantragte sie die polizeiliche Zwangsvorführung der Ascheberger Zeugen.

Staatsanwältin zerpflückte Aussage des Angeklagten

Zuvor zerpflückte sie die Einlassungen des Angeklagten. Der sagte zwar ein Dutzend Mal: „Ich schwöre, ich sage die Wahrheit“. Doch an einen weiteren Prozess wegen illegalen Autofahrens erinnerte er sich erst nach mehreren Nachfragen.

Am 30. Dezember 2020 war er schon wieder am Steuer erwischt und dafür verurteilt worden, obwohl er nie ohne Führerschein gefahren sein will. Und am 30. Juli 2020 sei er mit dem Zug direkt von Gelsenkirchen nach Lüdinghausen gefahren. „Da sind sie ja der erste Mensch, der das ohne Umsteigen geschafft hat“, hielt ihm die Anklagevertreterin entgegen.

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