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Mit Drogen gefügig gemacht? Ex-Freundin belastet Davensberger vor Gericht
Landgericht Münster
Ein 35-Jähriger aus Davensberg steht im Verdacht, seiner damals minderjährigen Freundin in 80 Fällen Drogen gegeben zu haben. Nun kommt ein psychologisches Gutachten ins Spiel.
Noch für geraume Zeit wird das Damoklesschwert einer Gefängnisstrafe über einem 35-jährigen Davensberger schweben. Auch am zweiten Verhandlungstag gegen den Flüchtling aus Pakistan kam die 5. Strafkammer des Landgerichts Münster gestern zu keiner Entscheidung.
Es bleibt umstritten, ob der Angeklagte im Frühjahr 2017 in 80 Fällen Drogen an seine damals minderjährige Herberner Freundin abgab. Verurteilt wurde er bisher nur wegen des Besitzes von Marihuana zu einer Geldstrafe von 900 Euro, weil das Amtsgericht keinen Beweis für die Weitergabe des Rauschgifts an das damals 14 Jahre alte Mädchen erkannte. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung ein, über die seit dem 16. November verhandelt wird.
„Loverboy-Methode“: Davensberger soll Freundin gefügig gemacht haben
Die heute 19-jährige Herbernerin hatte zum Prozessauftakt erklärt, dass ihr damaliger Freund sie im Stile eines „Loverboys“ mit vorgespielten Gefühlen und Drogen gefügig gemacht habe. Am Mittwoch (1. Dezember) hörte die Strafkammer eine weitere Zeugin, eine enge Freundin der Herbernerin. Sie schilderte eine krasse Veränderung des Mädchens im Anklagezeitraum. Sie habe in der Schule ständig Streit gesucht. Das Marihuana habe sie von ihrem pakistanischen Freund bekommen. So habe es ihr die Freundin erzählt. Aber selbst gesehen habe sie das nicht, so die Zeugin.
Das war dem vorsitzenden Richter zu wenig für einen Schuldspruch. Auf diese vage Aussage könne er keine Verurteilung stützen. Der Verteidiger schloss sich dem an. Vor allem die Beschuldigungen der Herbernerin seien nicht glaubwürdig, zumal sie unter Depressionen und einer Borderline-Störung leide, so der Rechtsanwalt. Die Staatsanwältin beurteilte das ganz anders. Sie fand die Aussage der gestrigen Zeugin schlüssig. Sie passe auch zu den Angaben der Herbernerin und ihrer Mutter. Deshalb ließ sich die Anklägerin auch nicht zu einer Rücknahme der Berufung bewegen.
In diesem Fall müsse nun zunächst die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin überprüft werden, stellte der Vorsitzende fest. Daher wird er ein sogenanntes aussagepsychologisches Gutachten über die Herbernerin in Auftrag geben. Bis zu dessen Vorlage setzte er den Prozess aus. Das könne allerdings ein ganzes Jahr dauern, gab der Richter der überraschten Staatsanwältin mit auf den Weg.