Auf dem Gelände des ehemaligen Hauses Bultmann am Ascheberger Kirchplatz sollte bis 2028 eine neue Nutzung gefunden worden sein. Klaus van Roje, Fachbereichsleiter Bauen und Wohnen, äußert sich zum aktuellen Stand der Dinge.

Auf dem Gelände des ehemaligen Hauses Bultmann am Ascheberger Kirchplatz sollte bis 2028 eine neue Nutzung gefunden worden sein. Klaus van Roje, Fachbereichsleiter Bauen und Wohnen, äußert sich zum aktuellen Stand der Dinge. © Nitsche (Archiv) / Montage Püschner

Gelände vom ehemaligen Haus Bultmann ist verkauft - Neue Nutzung in Kürze

rnNeubauten im Ortskern

Im Ascheberger Ortskern wird sich an zwei prominenten Baulücken schon bald etwas tun. Das ehemalige Haus Bultmann und eine Fläche am Eschenplatz sind verkauft worden.

Ascheberg

, 25.07.2022, 06:35 Uhr / Lesedauer: 1 min

Lange Zeit war nicht wirklich klar, was mit dem Gelände des ehemaligen Hauses Bultmann am Kirchplatz in Ascheberg geschehen wird. Die Gemeinde wollte das Gelände veräußern, in manchen Entwürfen im Zuge der Ortskern-Umgestaltung wurde die Fläche zwischenzeitlich auch als möglicher Parkplatz aufgeführt. Jetzt ist klar: Die Fläche ist von der Gemeinde an eine Privatperson verkauft worden.

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Was dort genau passiert, das wollte Klaus van Roje den neuen Grundstücksbesitzern nicht vorweg nehmen. Klar ist aber: Ein Parkplatz wird es definitiv nicht. Kurz- bis mittelfristig soll sich dort aber nun etwas tun. Die Fläche hatte der Gemeinde unter anderem wegen ihres eigenwilligen Zuschnitts Sorge in der Vermarktung bereitet. Und auch die Fläche neben dem ehemaligen Getränkemarkt Hölscher am Eschenplatz ist nun an eine Privatperson veräußert worden, bestätigt van Roje. Zuvor hatte sich die Fläche westlich angrenzend an die Konditorei Lüningmeyer zu je 50 Prozent in Gemeinde- und Privatbesitz befunden.

Klar ist, dass hier ein ruhiges Gewerbe geschaffen werden soll. Sogenannte Kerngebiete (kurz MK) dienen baurechtlich generell „vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur“ (§ 9 BauNVO).