Ein Kranwagen an einer Straßenlaterne

An der Von-Büren-Straße, hier bei einem Termin der Gemeinde und Gelsenwasser zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung, entsteht ein neues Baugebiet. © Archivfoto Gemeinde Ascheberg

Bausperre „Von-Büren-Straße“? Gemeinde will Sperre von 2 Jahren für das Baugebiet

rnBauen in Davensberg

Im Baugebiet „Von-Büren-Straße“, angrenzend an den Byinkbach, soll zwei Jahre lang nicht gebaut werden. Die Gemeinde möchte das mit einer Veränderungssperre erwirken.

Ascheberg

, 12.10.2022, 06:05 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Davensberger Baugebiet „Von-Büren-Straße“ müssen einige Bauherren wahrscheinlich noch einige Monate auf ihren Baustart warten. Grund dafür ist eine Veränderungssperre, über die der Gemeinderat am 18. Oktober abstimmen will. Der Beschluss für den Bauleitplan war am 31. März 2022 aufgestellt worden. Ziel sei es laut Gemeinde, eine „geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Geltungsbereiches sicherzustellen.“

Für ein Wohnbaugrundstück hatte ein Bauherr am 3. Februar 2022 einen Antrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten eingereicht. Weil zu befürchten war, dass das Bauvorhaben die Bauleitplanung erschweren könnte, wurde der Antrag Ende März 2022 für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt. Nun sei ein zweiter Bauantrag für ein weiteres Grundstück eingegangen, wie aus der Vorlage der Gemeinde hervorgeht.

Auf dem zweiten Grundstück sollen drei Reihenhäuser inklusive Fahrradgaragen errichtet werden. Weil der Antrag erst am 23. September eingegangen sei, habe der Bauausschuss darüber nicht vorberaten können. „Die vorgelegten Planungen entsprechen nicht dem Entwurf der städtebaulichen Bauleitplanung, so dass auch in diesem Fall eine Zurückstellung nach § 15 BauGB in Betracht gezogen werden könnte.“

Gemeinde will „geordnete Bebauung“ sicherstellen

Nun soll ein Planungsbüro den Bebauungsplan für das Gebiet aufstellen. Insbesondere mit Blick auf den dort fließenden Byinkbach seien laut Gemeinde zwischenzeitlich behördeninterne Abstimmungen erfolgt.

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Entwurfsunterlagen sollen kurzzeitig Anliegern und in einer anschließenden Offenlage präsentiert werden. Einen Termin für die Anliegerbeteiligung gibt es allerdings noch nicht. Außerdem schlägt die Gemeinde als Lösung vor, zwei Baufenster entlang der Von-Büren-Straße anzulegen. Dadurch solle eine „geordnete Bebauung der vorhandenen Wohngrundstücke“ erhalten bleiben. Die Anzahl der Geschosse soll bei ein bis zwei bleiben. Dadurch werde auch eine Nachverdichtung möglich.

Ob der Bebauungsplan jedoch vorliegt, bevor die erste Zurückstellung ausläuft, ist nach jetzigem Zeitpunkt nicht klar. Deshalb will die Gemeinde mit einer Veränderungssperre bewirken, dass in dem Gebiet gebaut wird. Die Sperre träte außer Kraft, sobald die „Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen“ sei, heißt es in der am 18. Oktober zu beschließenden Satzung. Andernfalls träte die Sperre nach Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe außer Kraft. Die seit der Zustellung der ersten Zurückstellung verstrichene Zeit werde jedoch auf diese zwei Jahre angerechnet.

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