
So sah der Eschenplatz vor den Zeiten der Umgestaltung und Umbauten aus. © Eva-Maria Spiller (A)
Rossmann, Lüningmeyer und Co.: 100 Prozent Baurecht für Grundstücke um Eschenplatz gewünscht
Ortskern Ascheberg
Die Gemeinde möchte baulich alles aus den Grundstücken rund um den Eschenplatz herausholen. Deshalb sollen die bis zu 100 Prozent bebaut werden dürfen. Entscheiden muss nun der Rat.
Vor fast genau einem Jahr, Ende November 2021, hatte der Bau- und Planungsausschuss (BPA) für den Bebauungsplan A1 „Ortskern West-Neu“, der den Ortskern mit einschließt, beschlossen, dass die Flächen bis zu 100 Prozent bebaut werden können sollen. Die sogenannte Grundflächenzahl, die das Maß der baulichen Nutzung einer Fläche beschreibt (GRZ), wurde damals von 0,8 auf 1,0 vorbeschlossen, sodass 100 Prozent der Flächen bebaut werden können.
Nun, ein Jahr später, möchte der Gemeinderat dieses Vorhaben vorschriftsmäßig verabschieden. Denn am 18. Oktober soll der Gemeinderat die 5. Änderung des Bebauungsplans beschließen und in einer Satzung festhalten. Ganz konkret geht es um die Flächen der neuen Rossmann-Drogerie und auf der gegenüberliegenden Seite um die Grundstücke inklusive der Bäckerei Lüningmeyer sowie die rechts davon und dahinter.
Insbesondere am Eschenplatz sei eine dichtere und geschlossene Bauweise „im Sinne einer Umfassung des öffentlichen Platzes durch angrenzende Gebäudestrukturen“ städtebaulich wünschenswert und entspreche weitestgehend der Bestandssituation, hieß es damals im BPA. Die Grundstücksflächen sollen daher größtmöglich baulich ausgenutzt werden. Entscheiden über das Ja oder Nein muss nun am 18. Oktober allerdings erst noch der Rat.
Gebürtige Münsterländerin, seit April 2018 Redakteurin bei den Ruhr Nachrichten, von 2016 bis 2018 Volontärin bei Lensing Media. Studierte Sprachwissenschaften, Politik und Journalistik an der TU Dortmund und Entwicklungspolitik an der Philipps-Universität Marburg. Zuletzt arbeitete sie beim Online-Magazin Digital Development Debates.
