In der Nähe dieser Bushaltestelle in der Hauptstraße soll es am 15. November 2019 zwischen drei Personen zu einem gewaltsamen Streit gekommen sein.

© Markus Gehring

Wilde Prügelei oder Spaziergang: Was geschah wirklich in der Hauptstraße?

rnGerichtsprozess

15. November 2019 – in der Nienborger Hauptstraße sollen die Fäuste geflogen sein. Auch von einem Messer ist die Rede. Oder war alles nur ein normaler Spaziergang? Viele ungeklärte Fragen.

Heek

, 16.06.2020, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Sachbeschädigung und schwere Körperverletzung: Die Szenen, die sich am 15. November 2019 in der Hauptstraße in Nienborg abgespielt haben sollen, erinnern an einen Actionfilm. Die Hauptrolle soll dabei ein 40-Jähriger aus Nienborg inne haben. Und diese führten ihn nun vor das Amtsgericht in Ahaus. Dort wurde aus dem Actionfilm ein Kuriosum.

Freitag, 20.15 Uhr im November 2019. Der 40-Jährige bricht im Schutz der Dunkelheit einen Heckscheibenwischer eines geparktes Autos in der Hauptstraße ab. Der PKW-Halter und seine Lebensgefährtin bemerken dies dennoch und nehmen die Verfolgung des Rowdys auf. Kurze Zeit später holen sie ihn ein.

Wilde Rauferei mitten in Nienborg?

Daraufhin schubst der 40-Jährige den Halter des beschädigten Autos zu Boden, schlägt auf diesen ein und zieht ein Messer. Eine wilde Prügelei entbrennt. Dabei beißt der Mann dem PKW-Halter im Gerangel ins Ohr, ehe die gerufene Polizei die Geschichte vor Ort beendet.

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So zumindest steht es in der Anklageschrift, die der Staatsanwaltschaft im Saal verlas. Problem: Der Angeklagte widersprach den Vorwürfen vehement und der vermeintlich Geschädigte sowie dessen Frau hatten offenkundig keine Ladung zum Gerichtstermin erhalten. Lediglich zwei – unter anderem eine Polizeibeamtin – der vier relevanten Zeugen waren erschienen.

Angeklagter präsentiert „interessante“ Erklärung

Als wenn das nicht schon kurios genug wäre, hatte der Angeklagte auch noch eine interessante Erklärung für alles parat: „Ich war zu der Zeit vor Ort. Ich bin da aber nur spazieren gegangen, weil ich Stress mit meiner Freundin hatte.“

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Eine Aussage, die wenig überzeugend auf den Richter wirkte. „Die Sachlage aus den Akten ist eindeutig. Wie kann das ihrer Meinung nach sein?“ Antwort des Angeklagten: „Vielleicht passt denen einfach mein Gesicht nicht.“ Jetzt wies der Richter den 40-Jährigen daraufhin, dass sich ein Geständnis auch strafmildernd auswirken könne.

Ein Geständnis gibt es nicht

Prompt zitierte die Verteidigerin ihren Mandanten zu einem Vieraugengespräch auf den Flur. Die Sitzung wurde kurz unterbrochen. Die Vorbereitung eines Geständnisses? Mitnichten. Nach nicht mal zwei Minuten betraten beide wieder den Saal. „Mein Mandant bleibt dabei, er hat mit der Sache nichts zu tun.“ Also Spaziergang statt Prügelei.

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So stand Aussage gegen Aussage. Eine Gemengelage, die sich ohne die Aussagen des vermeintlich Geschädigten und dessen Frau nicht aufklären lässt. „Wir vertagen den Termin und dann werden hier aber alle anwesend sein“, stellte der Richter klar. Wann das sein wird, ist noch offen. Und damit auch die Antwort auf die Frage, was wirklich in der Hauptstraße am 15. November 2019 geschah.