Widerstand geleistet und Polizisten beleidigt: „Nur Pommes im Hirn“

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Widerstand geleistet und Polizisten beleidigt: „Nur Pommes im Hirn“

rnGerichtsprozess

Nachdem er wegen Gasgeruchs die Feuerwehr gerufen hatte und diese nichts feststellen konnte, sollte ein Nienborger seine Personalien angeben. Er wollte nicht, wehrte sich und wurde beleidigend.

Heek

, 14.12.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Soviel ist sicher: Der 48-Jährige aus Nienborg hatte einen sehr schlechten Tag, bevor dieser in der Nacht ein noch schlechteres Ende nahm: Er landete in der Arrestzelle in der Ahauser Polizeiwache, weil er sich erst gegen die Feststellung seiner Personalien und dann auch körperlich gegen seine Festnahme gewehrt hatte.

Gleich vier Anklagepunkte

Auf der Fahrt im Streifenwagen beleidigte er die beiden Polizeibeamten dann auch noch. Die ganzen Geschehnisse von der Nacht zum 21. August in der Nienborger Ortsmitte fanden jetzt ihre Fortsetzung vor dem Ahauser Amtsgericht, wo dem Nienborger Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, ein tätlicher Angriff, Beleidigung und Körperverletzung vorgeworfen wurde.

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Der Angeklagte konnte sich nicht an alles erinnern, aber stritt nicht alles ab. Vor allem beharrte er darauf, wirklich Gasgeruch wahrgenommen zu haben. Damit nahm das Geschehen in der Nacht nämlich seinen Lauf: Er wählte die „112“, Feuerwehr und Polizei machten sich auf den Weg nach Nienborg.

Beim Zigarette drehen Gasgeruch wahrgenommen

Gegen 1 Uhr in der Nacht habe er sich nach einem langen Arbeitstag, bei dem es viel Stress mit einem Vorgesetzten gegeben habe, zu einer Pizzeria im Ortskern gemacht. Die war aber schon geschlossen, so erzählte der Angeklagte. Deswegen habe er sich vor dem Laden eine Zigarette gedreht – und dabei Gas gerochen.

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Die Feuerwehr sei dann gekommen und habe mit ihren speziellen Geräten nach Gasaufkommen gesucht, aber nichts gefunden. Dass er dann der Polizei gegenüber seine Personalien angeben sollte, habe er nicht eingesehen,. „Ich war mir keiner Schuld bewusst, ich habe doch im guten Glauben die Feuerwehr gerufen“.

Nicht auf die Hand geschlagen, sondern abgewehrt

Er wollte nicht zulassen, dass einer der Polizeibeamten seine Fahrradtasche nach dem Personalausweis durchsuchte. Auf die Hand geschlagen habe er dem Polizeibeamten nicht, meinte der 48-Jährige vor Gericht, „ich habe ihn abgewehrt, die Hand an die Seite geschoben.“

Widerstand geleistet und Polizisten beleidigt: „Nur Pommes im Hirn“

An das weitere Geschehen könne er sich nicht richtig erinnern, nur: „Ich wollte mich nicht so einfach festnehmen lassen.“ Da half die Anklageschrift weiter: Zuerst landete er auf dem Boden, er wurde gefesselt und in den Streifenwagen gesetzt. Dort ging es weiter. „Pommes im Hirn“ hätten die Polizeibeamten, und als „Schwachköpfe“ bezeichnete er sie auch noch während der Fahrt. „Wenn das da so steht, soll das wohl richtig sein“, gab sich der Angeklagte reumütig.

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Das grundsätzliche Geschehen räumte der Angeklagte ja ein, dennoch hörte das Gericht die zwei Polizeibeamten und auch einen Feuerwehrmann als Zeugen. Beide Polizeibeamten konnten sich sehr gut an den Angeklagten und sein Benehmen erinnern. „Der war schon arrogant“, fasste der eine Beamte zusammen.

Über die „Inkompetenz“ der Feuerwehr aufgeregt

Trotz oder wegen seiner merklichen deutlichen Alkoholisierung – die Blutprobe ergab später 1,8 Promille – habe er sich über die „Inkompetenz“ der Feuerwehr aufgeregt und betont, er kenne sich aus. Von Berufs wegen, und weil er „in der Schule ne Eins in Chemie hatte“, erzählten beide Polizeibeamten.

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„Das war alles sehr unnötig“, sagte einer der Polizeibeamten zur weiteren Eskalation. Die Personalien habe die Feuerwehr für den Einsatzbericht benötigt, „aber es stand ja durchaus Missbrauch des Notrufs im Raum“, ergänzte der Polizist der Ahauser Wache. Beide Polizisten nahmen die Entschuldigung des Angeklagten vor Gericht an. „Das wird nicht mehr vorkommen, ich habe keinen Hass auf Polizisten oder so“, sagte der 48-Jährige.

4200 Euro Geldstrafe verhängt

Letztlich verurteilte ihn der Richter wegen tätlichen Angriffs und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 105 Tagessätzen von je 40 Euro. Auch die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte tragen. Er nahm das Urteil an.