Für die geplante Wasserstoffleitung zwischen Heek und Epe läuft derzeit das Raumordnungsverfahren, bei dem sich jeder Heeker einbringen kann. Diana Seibert-Tombült von der Bezirksregierung Münster erklärt, wie das funktioniert und was zu beachten ist.

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Wasserstoffleitung HEP: Jetzt können die Heeker Einfluss nehmen

rnRaumordnungsverfahren

Die geplante Wasserstoffleitung Heek-Epe (HEP) soll 2026 Realität sein. Wenn es nach den Planern geht. Jetzt aber können erst mal alle Heeker Einfluss nehmen. Ein spezielles Verfahren läuft.

Heek

, 05.04.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es geht Stück für Stück vorwärts. Open Grid Europe und die Nowega GmbH planen den Neubau einer Leitung für „grünen Wasserstoff“ zwischen Heek und Epe. Noch stehen zwei Trassenverläufe über rund elf Kilometer im Raum. Jetzt läuft ein besonderes Verfahren, bei dem sich jeder Heeker einbringen kann.

Dabei handelt es sich um das sogenannte „Raumordnungsverfahren“. Dieses wird vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren durchgeführt und hat eine große Bedeutung, denn dabei wird die Raumverträglichkeit des Vorhabens auf überörtlicher Ebene geprüft. Durch die Bezirksregierung Münster.

Korridor-Trassen werden verglichen

Dabei werden die zwei vorgeschlagenen Korridore für die spätere H2-Rohrleitung miteinander verglichen und auch Raumkonflikte mit anderen Vorhaben in den Blick genommen. Dabei spielen auch Bürgerhinweise eine wichtige Rolle. Doch der Reihe nach.

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Die von den Planern bevorzugte Trasse beginnt im Bereich des Landschaftsschutzgebiets Füchte-Kallenbeck und führt am südlichen Rand von Epe entlang Richtung Kavernenfeld. Die alternative Trasse beginnt etwas weiter südlich und führt dann am nördlichen Rand von Nienborg vorbei.

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung in Heek in Form eines Infoabends zusammen mit den Planern läuft jetzt das Raumordnungsverfahren. Ab dem 4. April und bis zum 13. Mai 2022 sind die Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung und beim Kreis Borken öffentlich einsehbar.

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In dieses Verfahren kann sich bald jeder Heeker aktiv einbringen. „Jeder, der möchte, darf eine Stellungnahme abgeben“, sagt Diana Seibert-Tombült auf Anfrage. Sie ist Pressesprecherin der Bezirksregierung. Wichtig: Dies ist erst ab Montag (11. April) und nur bis zum 13. Mai möglich.

Stellungnahmen per E-Mail einreichen

Stellungnahmen können, so teilt es die Bezirksregierung mit, vorzugsweise per E-Mail (ROV@brms.nrw.de) oder alternativ zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster (Domplatz 1-3, 48143 Münster) eingereicht werden.

Einer besonderen Form bedürfe das Ganze nicht, erklärt Seibert-Tombült. Aber: Einfach schreiben, dass man das Projekt doof finde, sei auch nicht sinnig. Einfach, weil so etwas in der Auswertung ohnehin nicht berücksichtigt würde.

Noch stehen diese beiden Trassenverläufe zur Auswahl. Das Raumordnungsverfahren soll aufziegen, welche der beiden Varianten raumverträglicher ist.

Noch stehen diese beiden Trassenverläufe zur Auswahl. Das Raumordnungsverfahren soll aufziegen, welche der beiden Varianten raumverträglicher ist. © Open Grid Europa

„Es geht darum, dass wir Hinweise bekommen zu Dingen, die wir vielleicht noch nicht auf dem Schirm haben“, sagt die Pressesprecherin. Die Stellungnahmen sollten also „Hand und Fuß“ haben, damit das Ganze zielführend ist.

Alle Einwendungen sollen dann im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Das Raumordnungsverfahren ist also die ideale Möglichkeit, Einfluss auf das Projekt Wasserstoffleitung zwischen Epe und Heek zu nehmen.

Projekt soll bis 2026 realisiert sein

Ein Projekt, das laut Planern bis 2026 realisiert sein soll. Die geplante Leitung soll dabei die vorhandene Gasleitung Bad Bentheim–Legden, deren Umstellung auf Wasserstoff geplant ist, mit den Gasspeicherstätten in Epe verbinden.

Das Projekt ist ein Baustein der Wasserstoffinitiative „GET H2“ Nukleus zur bundesweiten Errichtung einer Wasserstoffinfrastruktur. Mit dem Gesamtprojekt sollen bis 2030 CO2-Emissionen von bis zu 16 Millionen Tonnen vermieden werden.

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Am Ende des Raumordnungsverfahrens steht übrigens die „raumordnerische Beurteilung“ mit einer Empfehlung für den raumverträglichsten Trassenkorridor. Im Heeker Fall also die Entscheidung zwischen Variante A und B.