
Der Nabu-Kreisverband fordert in Heek eine Verkürzung der Frist zum Abbrennen von Schlagraum. © Archiv
Schlagabraum-Verbrennung in Heek: Nabu fordert Frist-Verkürzung
Haupt- und Finanzausschuss
Es ist in Heek klar geregelt. In einer gewissen Zeitspanne darf so genannter Schlagabraum verbrannt werden. Das hat jetzt den Nabu auf den Plan gerufen. Dieser kritisiert die Länge der Frist.
Die politische Sommerpause in Heek – die Sonderratssitzung ausgenommen – ist am Mittwoch (24.08.) ab 18 Uhr Geschichte. Der Haupt- und Finanzausschuss tritt zusammen. Die Tagesordnung ist kompakt, aber beinhaltet Themen mit Tragweite, von der viele Heeker betroffen sein dürften.
Da wäre zum Beispiel das Thema mit der Finanzierung des Kita-Busses für die Kinder aus den Bauerschaften Ahle und Averbeck. Die Interessensgemeinschaft hatte sich unlängst an die Verwaltung gewandt und wegen gestiegener Kosten um eine Erhöhung des freiwilligen Gemeinde-Zuschusses gebeten.
Festlegung eines Höchstbetrages möglich
Einfach so durchwinken wollte das die Lokalpolitik aber nicht. Jetzt wird es um einen festen Zuschuss pro Jahr gehen. Von 50 Prozent der Kosten ist in der Vorlage zu lesen. Ebenso könnte ein Höchstbetrag festgelegt werden, um vor „bösen“ Überraschungen verschont zu werden.
Ebenso steht ein Thema auf der Agenda, das in der Gemeinde viele betreffen dürfte: das Verbrennen von Schlagabraum. Dieser Begriff bezeichnet in der Forstwirtschaft nach der Holzernte auf der Schlagfläche zurückbleibende Baumreste und Biomasse-Reste.
Die Fristen dafür sind über die dazugehörige Allgemeinverfügung im Gemeindegebiet klar geregelt. Es sind jedoch Fristen, die dem Nabu-Kreisverband so nicht (mehr) passen. Darum hat sich der Kreisverband auch in einem persönlichen Gespräch an die Verwaltung gewandt.
Aktuell ist das Verbrennen von Schlagabraum in Heek vom 1. Oktober bis zum 20. März des Folgejahres gestattet. Diese Frist ist laut Nabu nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar. Der Nabu fordert eine Verkürzung. Ob sich die Politik drauf einlässt, wird sich in der Sitzung zeigen.
Interkommunale Zusammenarbeit geplant
Zudem tüfteln die Stadt Ahaus sowie die Gemeinden Heek, Legden und Schöppingen an der Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit für eine zukunftsfähige Archivstrategie. Alles vor dem Hintergrund der Herausforderung der Digitalisierung.
Durch eine digitale Bereitstellung erhoffen sich die vier Kommunen eine höhere Effektivität und Wirtschaftlichkeit. Um vorwärtszukommen, muss der Ausschuss nun eine Batterie an Empfehlungen an den Rat hinsichtlich der weiteren Planungsschritte aussprechen.
- Die Sitzung ist im ersten Teil öffentlich. Zuhörer sind willkommen.
- Sie findet statt im Sitzungsaal des Rathauses, Bahnhofstraße 60
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
