Schön anzusehen ist es, wenn Schlagabraum verbrannt wird. Dafür gelten in Heek aber klare Vorgaben. Und jetzt auch eine deutlich verkürzte Frist.

Schön anzusehen ist es, wenn Schlagabraum verbrannt wird. Dafür gelten in Heek aber klare Vorgaben. Und jetzt auch eine deutlich verkürzte Frist. © DPA

Schlagabraum-Verbrennung: Ab sofort deutlich kürzere Frist in Heek

rnNatur in Heek

Klimawandel und befürchtete Energiemangellage - können wir es uns da leisten, Schlagabraum einfach „nur“ zu verbrennen? In Heek werden Alternativen gesucht. Und die Frist wurde verkürzt.

Heek

, 03.10.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Schnell sind die nach der „Holzernte“ auf der Schlagfläche zurückgebliebenen Äste und Stöcke zu einem Haufen zusammengetragen. Anzünden, brennen lassen und schon war es das mit der Entsorgung. Wer das ab jetzt in Heek vorhat, muss die verkürzte Frist beachten.

Und sich zugleich die Frage stellen, ob dieses Vorgehen in Zeiten einer befürchteten Energiemangellage überhaupt noch zeitgemäß ist. Wäre nicht auch eine wirtschaftliche Nutzung des Schlagabraums möglich, um so noch einen Mehrwert zu erzielen?

Nabu-Kreisverband macht Druck

Dieser Frage wird jetzt nach einstimmigen Ratsbeschluss Heeks Klimaschutzmanager Johannes Hericks nachgehen. Nicht perspektivisch, sondern zeitnah. Genauer gesagt bis zu den anstehenden Haushaltsberatungen.

Beschlossen ist schon jetzt die verkürzte Frist zum Verbrennen des Schlagabraums. Ebenfalls einstimmig vom Rat. Zuvor hatte sich dafür der NABU-Kreisverband unter anderem mit einem Schreiben an die Gemeinde stark gemacht.

Jetzt lesen

Bisher war das Verbrennen, nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt, vom 1. Oktober bis zum 20. März möglich. Diese Zeitspanne wurde um über zwei Wochen verkürzt. Alle übrigen Auflagen bleiben unverändert.

Jetzt lesen

Ab sofort darf Schlagabraum erst ab dem 15. Oktober und nur noch bis zum 10. März verbrannt werden. Jede Verbrennung muss mindestens drei Tage zuvor angemeldet werden. Höher als 3,50 Meter dürfen die Haufen auch nicht sein. Ebenso müssen Mindestabstände eingehalten werden.

Verbrennen setzt CO² frei

Vielleicht erledigt sich dieses Vorgehen aber auch bald von selbst in der Gemeinde. Bedenkt man, dass beim Verbrennen von Holz und Pflanzenresten neben der Feinstaubbelastung auch pro Tonne etwa 1,8 Tonnen CO² freigesetzt werden, ist das in Zeiten des Klimawandel wenig förderlich. Erst recht nicht, wenn es ohne Mehrwert ist.

Sinniger wäre da eine „energetische Verwertung“ der Pflanzenabfälle. Grundidee des Ganzen: So könnten die Pflanzenreste noch zu eine klimaneutralen sowie regionalen Energieversorgung beitragen. Dabei müsste diese Verwertung natürlich technisch gut umsetzbar und wirtschaftlich zumutbar sein.

Jetzt lesen

Denkbar wäre zum Beispiel eine Nutzung der Abfälle in einer Hackschnitzelanlage, wie sie auch in Heek im Gespräch ist. Stichwort Kreuzschule und Wärmenetz. Alleine durch die 50 Kilometer Hecken, die vom Bauhof gepflegt werden, fällt immer wieder eine Menge noch ungenutzter Holzabfälle an.