Durch den Verkauf einer Heckenschere löste ein Nienborger den Justiz-Irrsinn aus.

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Nienborger (28) verkauft Heckenschere und löst Justiz-Irrsinn aus

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Schnell mal eine gebrauchte Heckenschere über das Internet verkaufen, dachte sich im Oktober 2020 ein Nienborger. Doch aus dieser Idee entwickelte sich ein Justiz-Irrsinn. Nicht durch Zufall.

Heek

, 23.08.2021, 16:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es lief zunächst alles so wie immer. Über das Internet bot ein 28-jähriger Nienborger Ende Oktober 2020 eine gebrauchte Heckenschere zum Kauf an. 230 Euro kassierte er für das Gerät von einem Käufer aus Bayern. Doch nachdem die Ware in Süddeutschland eingetroffen war, nahm der Irrsinn seinen Lauf.

Denn der Nienborger verkaufte das Gartengerät mit der Angabe „funktioniert einwandfrei“. Etwas, das der Käufer so allerdings nicht vorfand. Der eigentlich notwendige Luftfilter fehlte. Das kann über kurz oder lang zu Schäden am Motor der Benzinheckenschere führen.

Nienborger stellt sich stur

Also wollte der Mann den Kauf rückgängig machen. Doch der Nienborger ignorierte alle Nachrichten. Im weiteren Verlauf ließ sich der 28-Jährige auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nicht auf die Sache ein. Es folgte eine Anklage wegen Betruges. Ein Fall für das Amtsgericht Ahaus.

Und auch vor Gericht stellte der Nienborger sich auf stur – von Beginn an. Er habe gar nicht gewusst, dass der Filter fehlte. „Ich habe die Heckenschere selbst vor einigen Jahren über das Internet gekauft“, führte der 28-Jährige aus. Reingeschaut habe er nie. Benutzt ja, aber mehr nicht. „Sie lief immer einwandfrei.“

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Verkauft habe er sie auch nur, weil er selbst mal lieber eine Akku-Heckenschere haben wollte. „Das ist ja schön so weit, nur warum reagieren Sie nicht, als Sie der Käufer anschreibt und den Kauf rückgängig machen will?“, hakte der Richter nach.

Kuriose Begründungen

Die Antwort des Nienborgers fiel kurios aus. Er habe mit Beschwerden schlechte Erfahrungen gemacht. „Da hört man Dinge, die sind echt schlimm.“ Darum habe er alles ignoriert. Dass der Käufer aus Bayern nichts unversucht ließ, wurde anhand des verlesenen Chatverlaufs durch den Richter deutlich.

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Pech für den Nienborger: Der Käufer zog einen Sachverständigen hinzu, der festgestellt haben soll, dass die Heckenschere über einen Zeitraum von vier Jahren kaum ohne Luftfilter hätte funktionieren können.

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Doch selbst das brachte den 28-Jährigen letztlich nicht aus der Ruhe. Vorsatz, also Betrug? Nein, das sei alles aus der Luft gegriffen. Bei dieser Meinung blieb der Nienborger vehement. Selbst, als der Richter angesichts der Umstände den Vorschlag unterbreitete, das Verfahren einzustellen.

Nienborger will Freispruch

Etwas, das die Staatsanwaltschaft mitgetragen hätte. Auch der Verteidiger riet seinem Mandanten, das „Angebot“ anzunehmen. Doch es kam anders. Nach einer kurzen Beratung vor dem Saal mit seinem Rechtsbeistand sagte der Nienborger: „Nein, das nehme ich nicht an. Ich will einen Freispruch.“

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Hintergrund: Bei einem Freispruch müsste der 28-Jährige seinen Anwalt nicht bezahlen, bei der angebotenen Verfahrenseinstellung hingegen schon. Geld, das der selbsternannte „Internetverkäufer“ gerne sparen würde. Genau diese Einstellung war es, die den Justizwahnsinn am Ende final auslöste.

Neuer Termin muss her

Denn jetzt wird ein neuer Gerichtstermin angesetzt, zu dem auch der Geschädigte und sein Sachverständiger extra aus Bayern anreisen müssen, um ihre Aussagen zu tätigen. Etwas, das angesichts der Geringfügigkeit eigentlich hätte vermieden werden sollen. Stichwort Verfahrenseinstellung.

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Davon abgesehen warnte der Richter den Nienborger noch: „Das Ganze kann für Sie auch schiefgehen, wenn ich dabei zu der Überzeugung kommen sollte, dass Sie in Absicht gehandelt haben.“

Und eine Verurteilung würde den 28-Jährigen dann richtig teuer zu stehen kommen. Anwalts- sowie Verfahrenskosten und mutmaßlich eine Geldstrafe dürften die Folgen sein.