Der Heeker Drogenkäufer wird jetzt Besuch von der Polizei bekommen.

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Heeker Drogenkäufer (42) bekommt jetzt „Besuch“ von der Polizei

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Etliche Male soll ein heute 42-jähriger Heeker in der Vergangenheit Drogen unweit seiner Heimat für den Eigenkonsum gekauft haben. Genau das wird jetzt Konsequenzen nach sich ziehen.

Heek

, 23.08.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Ein unbeschriebenes Blatt ist der heute 42-jährige Heeker mit Blick auf seine Vorstrafen nicht. Allerdings ist er seit 2012 nicht mehr zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt worden. Doch genau das wird sich bald ändern. Denn der Drogenkonsument wird jetzt Besuch von der Polizei bekommen.

Grund ist seine Drogensucht beziehungsweise der damit verbundene Erwerb der Betäubungsmittel in insgesamt 19 Fällen. Mal drei, mal vier oder mal fünf Gramm sollen es im Jahr 2018 gewesen sein - erworben von einem Dealer unter anderem in Schöppingen. Welche Art von Drogen es waren, wurde vor dem Amtsgericht Ahaus nicht thematisiert.

Drogen waren für Eigenkonsum

In allen Fällen sollen sie jedenfalls für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. So zumindest heißt es in der Anklageschrift (Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) gegen den Heeker. Problem: Zu seiner anberaumten Verhandlung vor Gericht erschien der Mann einfach nicht. Trotz laut Richter ordnungsgemäßer Zustellung der Ladung.

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Theoretisch hätte die Sache mit einem Strafbefehl erledigt sein können, also eine Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung, doch da stellte sich die Staatsanwaltschaft quer. Während hingegen der Richter eine Geldstrafe in Tagessätzen vorschlug, beharrte der Staatsanwalt auf einer Freiheitsstrafe. Ob mit oder ohne Bewährung, blieb im Unklaren.

Strafbefehl keine Option

Das musste auch nicht entschieden werden, denn dem Richter blieb letztlich nichts anderes übrig, als einen neuen Termin von Amtswegen anzusetzen. Die Staatsanwaltschaft beantragte nämliche eine polizeiliche Vorführung des Mannes. Damit waren ein Strafbefehl und ein schnelles Verfahrensende vom Tisch.

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Heißt für den Heeker Drogenkäufer: Er wird jetzt „Besuch“ von der Polizei bekommen. Damit der Mann eben nicht auch noch den neu angesetzten Gerichtstermin schwänzen kann, werden die Beamten ihn rechtzeitig zu Hause abholen und zur Verhandlung bringen.

„Ob wir ihn damit bekommen, werden wir dann ja sehen“, so der Richter abschließend, ehe er auch die zwei geladenen Zeugen entließ und die Verhandlung nach knapp 30 Minuten fürs Erste schloss.

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