Ein Nienborger löste ganz bewusst einen Justizwahnsinn aus.

© Stefan Grothues

Nienborger provoziert Justiz-Irrsinn – einfach nur absurd!

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Ein Nienborger löste mit dem Verkauf einer Heckenschere für 230 Euro ganz bewusst einen Justiz-Irrsinn aus. Das ist aus gleich mehreren Gründen völlig absurd, findet Redakteur Till Goerke.

Heek

, 23.08.2021, 19:45 Uhr / Lesedauer: 1 min

So etwas macht mich fassungslos! Ein Nienborger löst einen Justiz-Irrsinn aus, der so einfach hätte vermieden werden können. Es hätte nur ein wenig Einsicht und etwas weniger Geiz bei dem Mann gebraucht. Doch beides fehlte.

Übers Internet hat der Nienborger für 230 Euro eine Heckenschere an einen Mann aus Bayern verkauft – ohne den dazugehörigen Luftfilter. Angeblich ohne Absicht. Der Käufer bemerkte das Fehlen und wollte die Ware zurückgeben. Doch der Nienborger stellte sich stur. Auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Es folgte eine Anklage wegen Betrugs.

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Eine vom Richter vorgeschlagene Verfahrenseinstellung lehnte der 28-Jährige ab. Er will die Anwaltskosten sparen und einen Freispruch. Jetzt also müssen der Geschädigte und dessen hinzugezogener Sachverständiger aus Bayern über hunderte Kilometer nach Ahaus reisen und aussagen.

Irrsinn kann nach hinten losgehen

Hallo? Wegen einer Heckenschere? Geht es noch? Was das kostet! Was für ein Aufwand! Die Justiz hat alle Hände voll mit wichtigeren Fällen zu tun und ein Hobbyinternetverkäufer provoziert einfach diesen Irrsinn. Absurd!

Fehler, ob Absicht oder nicht, eingestehen, Anwalt bezahlen und beim nächsten Mal die Ware vorm Verkauf besser prüfen – das wäre der richtige Weg gewesen!

Stattdessen muss der Nienborger jetzt sogar noch eine Verurteilung befürchten. Mitleid? Nein!

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