Das hätte Ende Oktober 2021 auch richtig gravierende Folgen haben können. Unbekannte zerstörten am Jugendhaus Zak die Außenbeleuchtung und schmissen einen Molotowcocktail an die Fassade. Feuerwehr und Polizei rückten aus. Jetzt ist die Tat aufgeklärt.
Glassplitter und ein angebranntes Stück Stoff ließen keinen Interpretationsspielraum. Welche Hitze sich durch den Brandsatzwurf entwickelte, wurde durch geschmolzene Scheinwerfer und die verrußte Fassade deutlich. Mehr passierte zum Glück nicht.
Wochenlange Ermittlungen
Wochenlang ermittelte die Polizei. Ins Visier der Ermittler geriet eine Gruppe Jugendlicher aus der Gemeinde. Schon in den Wochen zuvor soll diese in Nienborg einen Molotowcocktail im Schüttenkamp zum explodieren gebracht haben.
Die Polizei führte zahlreiche Vernehmungen sowie weitere Ermittlungsschritte durch. Nach Abschluss dieser erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen zum Tatzeitpunkt 16-jährigen Jugendlichen aus der Gemeinde.

Die Staatsanwaltschaft legte diesem neben der Sachbeschädigung auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last, da der Molotowcocktail in Deutschland in der Waffenliste als verbotene Waffe aufgelistet ist.
Wie die Redaktion jetzt aus verlässlicher Quelle erfahren hat, ist mittlerweile auch ein Urteil gefallen. Benedikt Vieth, Direktor des Amtsgerichts Ahaus, bestätigt dies am Donnerstag auf Nachfrage.
Im Dezember 2022 sei das Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesprochen worden. Ein übliches Vorgehen bei Jugendgerichtsverhandlungen, wenn der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren alt gewesen ist.

Für den Verstoß gegen das Waffengesetz und wegen der Sachbeschädigung – die Gemeinde sprach seinerzeit von rund 2000 Euro – wurde der Heeker „verwarnt“ und zu einer „empfindlichen Geldstrafe“ verurteilt. Empfindlich heißt in diesem Fall ein volles Netto-Monatsgehalt.
Die Verwarnung ist im Jugendstrafrecht ein Mittel, bei dem der Richter den Jugendlichen ausdrücklich zurechtweist und ihm die Tragweite seines Fehlverhaltens aufzeigt. „Es geht um den Erziehungsgedanken“, so Benedikt Vieth.
Geld wiederholen
Doch damit ist die Sache für den Heeker noch nicht ausgestanden. Die Gemeinde wird nun die zivilrechtliche Schadensersatzpflicht prüfen. Heißt: Sich die 2000 Euro, die für die Reparaturen vorgestreckt wurden, vom Molotowcocktail-Werfer wiederzuholen. Oder von seinen Erziehungsberechtigten.
„Wenn wir den Verursacher genannt bekommen, werden wir natürlich versuchen, uns das Geld wiederzuholen“, betont Norbert Otte von der Verwaltung. Er ist in Heek für das Gebäudemanagement zuständig. Ein Austausch zwischen Gemeinde und Gericht zwecks Personendaten dürfte nun folgen.
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