Für das laufende Jahr hat die Gemeinde Heek die konzeptionelle Planung des Offenen Ganztags mit Blick auf das Jahr 2025 ins Auge gefasst. Dabei kann der Schulträger vom zusätzlichen Investitionsprogramm von Bund und Ländern profitieren.

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Dank aktueller Planung: Heek könnte von OGS-Förderprogramm profitieren

rnGanztag an Grundschulen

Ein Förderprogramm zur Stärkung des Ganztags an Grundschulen haben Bund und Länder an enge Fristen gebunden. Grundlegend neue Projekte sind schwer umsetzbar, Heek hat allerdings vorgesorgt.

Heek

, 06.02.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

102.300 Euro stellen Bund und Länder der Gemeinde Heek aus einem Förderprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie zur Stärkung bestehender Angebote an Grundschulen zur Verfügung. Das zusätzliche Investitionsprogramm zur Abmilderung von Corona-Folgen kommt den Schulträgern von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und denen von genehmigten Ersatzschulen zugute.

Es ist allerdings an sehr enge Fristen gebunden. Bei der Gemeindeverwaltung in Heek kennt man diese Problematik, es gibt aber auch Projekte, die aktuell schon unter eine Förderung fallen. Laufende zum Beispiel.

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„In der Gemeinde Heek werden bereits vorgemerkte und vorprojektierte Maßnahmen kurzfristig mithilfe der Fördergelder umgesetzt“, berichtet Jürgen Lammers, Leiter des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung, Schule, Jugend und Kultur. Dies seien zum einen an der Grundschule Heek ein neues Spielgerät und zum anderen an der Grundschule Nienborg ein Soccer-Court, jeweils auf dem Schulhof.

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Dazu kämen „ein paar kleinere Maßnahmen und Anschaffungen im Bestand“. Grundsätzlich ist es das Ziel dieser Investitionsprogramme, die Qualität der OGS-Betreuung zu stärken.

Konzeptionelle Planung ist für 2021 vorgesehen

Die Verwaltung hält dabei das große Ganze im Blick. „Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab 2025 war für 2021 zudem die Erstellung einer konzeptionellen Planung für den Ausbau der Offenen Ganztagsschule respektive eine grundlegende Betrachtung der Grundschulen im Hinblick auf einen vollständigen oder teilweisen Ganztagsbetrieb angedacht. Diese Planungsleistungen sind voraussichtlich über die Fördermittel abrechenbar“, erklärt Lammers. Über diese Thematik werde der Ausschuss für Bildung und Soziales in seiner Sitzung am 24. Februar beraten.

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Förderanträge aus diesem zusätzlichen Investitionsprogramm sind bereits bis zum 28. Februar zu stellen. Insgesamt stehen vom Bund 750 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, 158 Millionen entfallen auf das Land NRW, Land und Kommunen ergänzen dies jeweils um 34 Millionen. 4,3 Millionen Euro kann der Kreis Borken auf seine Kommunen verteilen. Ob diese abgerufen werden können, hängt insbesondere davon ab, ob die Rahmenbedingungen erfüllt werden können.

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Das weiß auch Jürgen Lammers: „Leider sind der Antrags- und Durchführungszeitraum in der Förderrichtlinie zeitlich sehr knapp bemessen, sodass grundlegend neue Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden können.“ Eine Problematik, die vielerorts angeführt wird.