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Anzeige und Geldstrafe: Heeker beleidigt Vollstreckungsbeamten
Strafbefehl
Ein Heeker hat im Oktober 2021 einen Vollstreckungsbeamten bei seiner Arbeit beleidigt. Folgen waren eine Anzeige und eine Geldstrafe. Doch akzeptieren wollte der Heeker das Ganze nicht.
Ob der Heeker kurz vor knapp Muffensausen bekommen hat, ist spekulativ. Klar ist nur, dass er allen Beteiligten unnötige Arbeit bereitete mit seiner Entscheidung. Dabei war es der Mann selbst, der den juristischen Ball ins Rollen brachte. Und das gleich doppelt.
Die Uhr an der Wand in Saal II des Ahauser Amtsgerichtes zeigt Punkt 11.30 Uhr an. Richter und Staatsanwältin schauen sich augenscheinlich verständnislos an. Denn vom Heeker fehlt jede Spur. Dabei war er es, dem der gegen ihn zuvor verhängte Strafbefehl nicht passte. Er legte Einspruch ein.
Heeker erscheint nicht vor Gericht
Doch zu der daraus resultierenden Hauptverhandlung erschien der Mann einfach nicht. Unentschuldigt. Die Zustellung der Ladung erfolgte zwar erst am 18. Januar, wie der Richter anmerkte, doch das sei in Ordnung, da die Ladungsfrist eine Woche betrage.
So weit, so gut. Doch wofür wurde der Heeker mittels Strafbefehles verurteilt? Nachfrage bei Benedikt Vieth, dem Direktor des Amtsgerichtes. „Es handelt sich um eine Beleidigung aus dem Oktober 2021“, berichtet dieser.

Der Heeker legte gegen den Strafbefehl des Amtsgerichtes Ahaus Einspruch ein, erschien dann aber einfach nicht zur Verhandlung. © Markus Gehring
Um welche Art von Beleidigung es konkret geht, ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Doch auch so ist der Fall nicht alltäglich. Denn die Beleidigungen richtete der Heeker gegen einen Vollstreckungsbeamten.
Details nennt der Direktor des Amtsgerichtes nicht. Führt man sich aber vor Augen, welche Personengruppen alles zu den Vollstreckungsbeamten zählen, wird das Ganze ein klein wenig klarer.
Heeker muss 375 Euro Strafe zahlen
Gerichtsvollzieher, Zollbeamte oder Ordnungsamt-Mitarbeiter zählen nämlich dazu. Alles Personen, die zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen sind.
Fakt ist, dass der Heeker einen dieser Beamten während einer Vollstreckung beleidigte, wie Vieth sagt. Das zog eine Anzeige nach sich, die letztlich den besagten Strafbefehl zur Folge hatte.
25 Tagessätze zu je 15 Euro, also 375 Euro, muss der Heeker zahlen, wie der Direktor des Amtsgerichtes sagt. Und jetzt auch wohl endgültig.
Denn da der Heeker nach seinem eingelegten Einspruch gegen den Strafbefehl nicht zur Verhandlung erschien, wurde der Einspruch vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft verwehrt.
„So etwas kommt immer mal wieder vor“, so Vieth. Manch einer scheue am Ende dann doch die Öffentlichkeit durch eine Hauptverhandlung und zahle lieber die Geldstrafe des verhängten Strafbefehls.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
