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Dubioses Business: Gronauer betrügt Nienborgerin um hunderte Euro
Gerichtsprozess
Mit einem dubiosen Business hat ein Mann aus Gronau eine Nienborgerin um hunderte Euro betrogen. Der Strafe für diesen Betrug versuchte sich der Mann jetzt schon zweimal zu entziehen.
Mit einem „nicht ganz durchschaubaren Business“ ergaunerte ein Gronauer im Juli 2020 von einer Nienborgerin 700 Euro. Für diesen Betrug sollte sich der Mann jetzt eigentlich vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten. Eigentlich.
Denn der Mann blieb der Verhandlung einfach unentschuldigt fern. Und das nicht zum ersten Mal. Ansonsten waren alle da: Richter, Staatsanwältin und die geschädigte Nienborgerin als geladene Zeugin.
Angeklagter fehlt zum zweiten Mal
Ein Umstand, den der Richter so hatte schon kommen sehen, wie er anmerkte: „Das ist auch nichts, was ich jetzt nicht so erwartet hätte.“ Immerhin war der angesetzte Verhandlungstermin bereits der zweite Anlauf.
Beim ersten Mal fehlte der Gronauer noch wegen eines positiven Schnelltests entschuldigt. Kurios allerdings: Der Mann legte dem Gericht am Verhandlungstag einen positiven Test vom Vortag und keinen tagesaktuellen vor.

Der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ahaus blieb der Gronauer einfach fern. Bereits zum zweiten Mal. Darum erließ das Gericht jetzt einen Strafbefehl gegen den Mann. © Markus Gehring
Ungeschoren wollten Richter und Staatsanwältin den Mann natürlich nicht davonkommen lassen. Die Lösung: der Erlass eines Strafbefehles. Also ein schriftliches Urteil ohne die bereits zweimal anberaumte Hauptverhandlung.
50 Tagessätze à 15 Euro muss der Gronauer nun zahlen. Ebenfalls soll der ergaunerte Betrag über 700 Euro eingezogen werden. So dieser überhaupt noch zu holen sei, wie der Richter anmerkte.
Gronauer noch nicht vorbestraft
Bei der Anzahl und der Höhe der Tagessätze ließ das Gericht Gnade walten, da der Gronauer mit Stand 20. Januar 2022 noch nicht vorbestraft ist. Die Staatsanwältin schlug zunächst 60 bis 90 Tagessätze vor.
Mit ein Grund dafür: Vor dem Amtsgericht Münster werde in einem ganz ähnlich gelagerten Fall gegen den Mann verhandelt. Noch gebe es dabei aber kein rechtskräftiges Urteil. So blieb es also bei den 50 Tagessätzen.
Angeklagt waren vor dem Amtsgericht Ahaus ursprünglich zwei Taten aus Nienborg und Legden. Laut Anklageschrift gewerblicher Betrug. Genauer definiert wurden die Taten vor Gericht nicht.
Nur so viel: Es sei ein „nicht ganz durchschaubares Business“, das der Gronauer betreibe. Und zugleich eines, mit dem er „ganz sicher nicht reich wird“.
Letztlich blieb von der Anklage aber nur der „einfache Betrug“ aus Nienborg übrig. Für die Geschädigte natürlich auch so ärgerlich. Zum einen, weil nicht klar ist, ob sie die 700 Euro wiederbekommt, und zum anderen, weil sie bereits zum zweiten Mal umsonst zur Verhandlung gekommen war.
Urteil noch nicht rechtskräftig
„Das tut mir auch sehr leid für Sie. Wir können es leider auch nur nicht ändern, wenn hier nicht jeder mitspielt, wie er sollte“, adressierte sie der Richter. Und anschließend nahm sich dieser sogar die Zeit, der Frau zu erklären, wie der weitere Verlauf des Verfahrens vonstattengehen wird.
Denn: Natürlich ist das Urteil gegen den Gronauer noch nicht rechtskräftig. Nach der Zustellung kann er binnen einer Frist von zwei Wochen noch Einspruch gegen die verhängte Geldstrafe einlegen. „Ob er das tut, müssen wir abwarten. Wenn ja, sehen wir uns hier wieder“, erklärte der Richter.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
