Der Silbersee I ist umzingelt von FFH- und Naturschutzgebieten: Links neben der A 43 das Gebiet Weißes Venn/Geißheide, im oberen Bereich die Heubachniederung, Mitte rechts das ehemalige Wasag-Gelände mit seinen Mooren.

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Streit um Tempolimits betrifft auch Halterns Naturschutzgebiete

rnKlimadebatte

Die Politik diskutiert über Tempolimits auf Autobahnen. Um auch die Naturschutzgebiete entlang der A 43 in Haltern zu bewahren, unterstützen Umweltschützer die Forderung nach Tempo 120.

Haltern

, 14.07.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Streit um Tempolimits in der Klimadebatte ist neu entbrannt. Nachdem sich Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kürzlich gegen Tempo 130 auf Autobahnen ausgesprochen hatte, legte ein Bündnis aus Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie Polizeigewerkschaft in NRW jetzt mit der verschärften Forderung nach Tempo 120 nach. Laut Umweltbundesamt könnten so unmittelbar rund drei Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich eingespart werden. Nachteilige Wirkungen der Abgase auf Mensch und Umwelt würden also erheblich reduziert. Insbesondere auf die vielen Natur-, Vogel- und FFH-Schutzgebiete in Haltern und Umgebung, die direkt an die Autobahn 43 angrenzen, hätte das überaus positive Auswirkungen.

Ausgewiesene FFH-, Natur- und Vogelschutzgebiete

Die Teiche in der Heubachniederung, der ehemalige Truppenübungsplatz Weißes Venn/Geißheide in Lavesum, die Lippeauen und das Waldgebiet „Die Burg“ in Marl zählen zu den ausgewiesenen Flora-, Fauna-, Habitat-, kurz: FFH- oder auch Natura-2000 genannten Gebieten unmittelbar in und bei Haltern.

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Die Europäische Union legt besonders großen Wert auf ihren Schutz und Erhalt, weil die natürlichen Lebensräume eine ausgeprägte Vielfalt an seltenen Tieren und Pflanzen vorweisen. Darüber hinaus gibt es unter anderem mit den Wasag-Mooren, den Mergelkuhlen und Frettholz, dem Schmaloer Moor und der Mühlenbauchaue wichtige Vogel- und Naturschutzgebiete entlang der Schnellstraße.

Die Lippeauen - hier östlich der Autobahn A 43 - zählen als Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet) zur EU-weit höchsten Schutzkategorie.

Die Lippeauen - hier östlich der Autobahn A 43 - zählen als Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet) zur EU-weit höchsten Schutzkategorie. © Hans Blossey

Anhand dieser Gebiete zeige sich der Konflikt zwischen Verkehr und Naturschutz deutlich, erklärt die unabhängige Umweltschützerin Claudia Baitinger, die zudem Mitglied in mehreren Umwelt- und Naturschutzverbänden ist. Diese Gebiete seien allesamt wegen ihrer Stickstoff-Unverträglichkeit behördlich ausgewiesen worden. Denn Stickoxide würden – trotz Katalysator – über die Luft in den Boden eingetragen und führten so zu einer Überdüngung (Eutrophierung). Die Lebensräume der schützenswerten Pflanzen und Tiere würden so bedroht. Das habe negative Auswirkungen für die Biodiversität.

„Heute wäre das gar nicht mehr möglich“

Baitinger macht auf die besondere Problematik aufmerksam: Beim Bau der A 43 seien zwar im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mittels der Umweltverträglichkeitsprüfung Konfliktfelder wie Luftschadstoffe und Lärm ermittelt und bewertet worden. „Diese Werte wurden aber dem zunehmenden Verkehr nicht laufend angepasst.“

Das Wasag-Moorgebiet bietet eine seltene Pflanzen- und Vogelvielfalt.

Das Wasag-Moorgebiet bietet eine seltene Pflanzen- und Vogelvielfalt. © Rolf Behlert

Zudem werde auch die Verkehrszunahme nicht der jeweils aktuellen Umweltgesetzgebung, die immer strengere Bedingungen stelle, angepasst. „Es wird also kontinuierlich gegen umweltrechtliche Vorgaben und Grenzwerte verstoßen.“ Umso schlimmer sei das, wenn dies angrenzend zu Naturschutzgebieten geschehe.

Der ehemalige Truppenübungsplatz mit Waldgebieten, Sumpf-, Moor- und Heidelandschaften: Der DBU Naturerbe GmbH, einer Tochter der Deutschen Bundesstiftung Natur, gehören rund 350 Hektar im Lavesumer Bruch.

Der ehemalige Truppenübungsplatz mit Waldgebieten, Sumpf-, Moor- und Heidelandschaften: Der DBU Naturerbe GmbH, einer Tochter der Deutschen Bundesstiftung Natur, gehören rund 350 Hektar im Lavesumer Bruch. © Ingrid Wielens

„Heute wäre es gar nicht mehr möglich, eine Autobahn durch ein FFH-Gebiet zu bauen“, sagt Claudia Baitinger. Die Dorstenerin, die viele Jahre Vorsitzende der BUND-Kreisgruppe Recklinghausen war, unterstützt die Forderungen nach Tempo 120 auf deutschen Autobahnen ausdrücklich.

Zwei Tempolimits auf A 43 im Kreisgebiet

Bei der Autobahn GmbH, die aus der Landesbehörde Straßen.NRW hervorgegangen ist, tut man sich schwer, Tempolimits auf Autobahnen zu bewerten. „Diese verkehrspolitische Frage können wir nicht beantworten“, erklärte Anton Kurenbach. Ein Tempolimit würde schließlich nicht an den Grenzen der Autobahn Westfalen enden.

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Nach Auskunft Kurenbachs gibt es auf der A 43 im Bereich des Kreises Recklinghausen derzeit zwei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auf dem südlich vom Autobahnkreuz Recklinghausen gelegenen Abschnitt werde ein Tempolimit auf 120 km/h vorgegeben, da dort ein erhöhtes Risiko für Stau und Unfälle bestehe. Aktuell allerdings sei die Begrenzung wegen einer Baustelle sogar auf Tempo 80 begrenzt. Ebenfalls aufgrund einer Baustelle besteht demnach in Höhe der Rastanlage Speckhorn ein Tempolimit - 100 km/h gilt dort als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Auf Höhe des Stadtgebiets Haltern dagegen darf ohne Tempolimit gefahren werden.

Tempolimits auf Autobahnen

ADAC bleibt inzwischen lieber neutral

  • Der ADAC stellt sich inzwischen neutral zu Tempolimits auf Autobahnen auf. „Hier gibt es eine extrem gespaltene Mitgliedermeinung“, sagte Sprecherin Katharina Lucà auf Anfrage. „Wir können uns daher nicht in die eine oder andere Richtung äußern.“ In der Vergangenheit hatte sich der Allgemeine Deutsche Automobil-Club häufig deutlich gegen Tempolimits auf Autobahnen ausgesprochen. Erst seit 2020 enthält sich der Club „einer Empfehlung an die Politik zum allgemeinen Tempolimit auf Autobahnen“.
  • Grundlage für das Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrsverboten auf Autobahnen ist laut Autobahn GmbH die Straßenverkehrsordnung. Demnach dürfen aus Sicherheitsgründen Tempolimits verhängt werden, wenn beispielsweise Unfalluntersuchungen häufig an der Stelle geschwindigkeitsbedingte Unfälle festgestellt hätten. „In Einzelfällen können sie auch dann ausgesprochen werden, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeit häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden“, erläutert Sprecher Anton Kurenbach.
  • Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes werden nach seiner Aussage die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien-STV) herangezogen.
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