Wer muss wann wie lange in Quarantäne? Unsere Übersicht fasst die neuen Regeln zusammen.

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Positiver Schnelltest und jetzt? Neue Quarantäne-Regeln einfach erklärt

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Die Corona-Zahlen steigen in Haltern weiter und plötzlich erwischt es einen selbst. Was muss ich tun, wenn ich einen positiven Schnelltest habe? Unsere Übersicht zeigt die aktuellen Regeln.

Haltern

, 27.01.2022, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die hoch ansteckende Omikron-Variante ist im Umlauf, die Neuinfektionszahlen steigen auch in Haltern. Die Wahrscheinlichkeit wächst, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Was muss ich machen, wenn mein Schnelltest plötzlich positiv ausfällt?

Die Frage können längst nicht alle Halternerinnen und Halterner beantworten: „Es ist katastrophal. Ich habe für mich beschlossen, dass ich mich erst damit beschäftige, wenn ich betroffen bin“, sagt eine Halternerin bei unserer Video-Umfrage in der Innenstadt. Damit ist sie nicht die einzige. „Es ändert sich gefühlt alle drei Tage. Wenn ich mich vorab informiere, blicke ich gar nicht durch“, sagt Annabell Boehnke.

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Am 16. Januar ist eine neue Test- und Quarantäneverordnung in NRW in Kraft getreten. Vorerst gilt sie bis zum 9. Februar. Wer muss wann für wie lange in Quarantäne? Das haben wir beim Kreis Recklinghausen angefragt.

? Was muss ich machen, wenn ich einen positiven Schnelltest habe?

„Wenn Sie ein positives Ergebnis eines Selbsttests zu Hause haben, müssen Sie sich absichern“, sagt Kreis-Sprecherin Lena Heimers. Falls Symptome bestehen, müssen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Falls es keine Symptome gibt, kann ein umliegendes Testzentrum aufgesucht werden. Bestätigt sich das Ergebnis bei dem offiziellen Test, beginnt am Folgetag die zehntägige Quarantäne automatisch. Das Gesundheitsamt braucht keine Anordnung mehr zu erteilen.

Das Ergebnis des Corona-Selbsttests ist positiv! Und jetzt? Viele Halternerinnen und Halterner sind vom Regel-Chaos verwirrt.

Das Ergebnis des Corona-Selbsttests ist positiv! Und jetzt? Viele Halternerinnen und Halterner sind vom Regel-Chaos verwirrt. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

? Bei wem muss ich mich dann melden?

Wenn ein positiver PCR-Test vorliegt, meldet das Labor das Ergebnis an das zuständige Gesundheitsamt. Die Bürgerteststelle gibt das Ergebnis des Schnelltests weiter. „Sie müssen die Behörden nicht selbst kontaktieren“, unterstreicht Heimers.

Wer sich mit Corona angesteckt hat, muss aber die Kontaktpersonen der letzten zwei Tage selbst und schnellstmöglich von der Infektion informieren.

? Wie lange muss ich in Quarantäne?

Zehn Tage nach dem ersten positiven Test endet die Quarantäne. Am siebten Tag können sich Betroffene frühzeitig freitesten, wenn sie seit 48 Stunden keine Symptome mehr haben. Ein offizieller Schnelltest wird benötigt.

Freiwillig kann die Verkürzung der Quarantäne dem Kreis per E-Mail unter befundmeldung@kreis-re.de mitgeteilt werden.

Update 2.2., 12.30 Uhr: Kita-Kinder und Schüler als Kontaktpersonen des gleichen Haushalts haben die Möglichkeit, sich bereits nach fünf Tagen freizutesten, wenn 48 Stunden keine Symptome vorliegen. Sind sie selbst infiziert, ist eine Freitestung, wie oben beschrieben, erst nach sieben Tagen möglich.

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? Ich bin Kontaktperson - und jetzt?

Für Kontaktpersonen, die im gleichen Haushalt leben, gelten die gleichen Quarantäne-Vorgaben, wie oben beschrieben. Automatisch. Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts müssen sich weiterhin nur auf ausdrückliche Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne begeben. Kita-Kinder und Schüler als Kontaktpersonen des gleichen Haushalts haben die Möglichkeit, sich bereits nach fünf Tagen freizutesten - ein offizieller Schnelltest wird benötigt.

? Gibt es Ausnahmen für Kontaktpersonen?

Ja, die gibt es. Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, müssen sich auch Kontaktpersonen des eigenen Haushalts nicht isolieren:

  • Geboosterte: Hier sind bei jeglicher Impfstoff-Kombination drei Impfungen erforderlich. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
  • Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine vollständige Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung
  • Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

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