
© Anne Schiebener
Neue Corona-Regeln in Haltern: Diese sechs Punkte müssen Sie beachten
Überblick
Seit dem 13. Januar gibt es verschärfte Corona-Regeln in Haltern am See und im gesamten Kreis Recklinghausen. Welche Regeln kommen neu dazu? Eine Übersicht zeigt die wichtigsten Neuerungen.
Wieder tritt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft: Vom 13. Januar bis zum 9. Februar gelten verschärfte Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen und die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen. „Die vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft deuten stark darauf hin, dass uns eine fünfte Welle leider nicht erspart bleiben wird“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder eine stärkere Rolle spielen.
Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Neuerungen. Darauf müssen sich die Halternerinnen und Halterner in den kommenden Wochen einstellen:
- Kontaktbeschränkungen
- 2G+ in der Gastronomie
- Ausnahme der Testpflicht
- Testungen vor Ort
- Ausgeweitete Maskenpflicht
- Neue Quarantäne-Regeln
1. Kontaktbeschränkungen:
Privat dürfen sich nur noch maximal zehn Personen drinnen sowie draußen treffen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Die Zahl der beteiligten Haushalte spielt dabei keine Rolle. Kinder bis einschließlich 13 Jahren zählen dabei nicht mit.
Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, verschärfen sich die Regeln: Neben dem eigenen Haushalt dürfen nur noch zwei Personen eines anderen Haushalts teilnehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Angehörigen des weiteren Haushalts geimpft, genesen oder ungeimpft sind. Kinder unter 13 Jahren zählen ebenfalls nicht mit.
2. 2G+ in der Gastronomie
Beim Sport in Innenräumen, im Schwimmbad und bei Wellness-Angeboten galt schon die 2G-Plus-Regelung: Geimpfte und Genesene müssen einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Jetzt gilt das auch für den Restaurantbesuch. Die Regelung gilt nicht, wenn Speisen und Getränke ausschließlich abgeholt werden.

Ausnahmen bestätigen die Regeln: Wer geboostert ist, muss keinen Testnachweis im Restaurant vorlegen. © picture alliance/dpa
3. Neu ist eine Ausnahme der Testpflicht:
Wer zur vollständigen Grundimmunisierung entweder geboostert ist oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen ist, der braucht keinen Testnachweis zu erbringen. Diese Ausnahme gilt in allen Bereichen, wo 2G-Plus gilt.
4. Testungen vor Ort:
An Orten mit 3G- oder 2G-Plus-Regelung, das heißt, überall dort, wo nach einem Testnachweis verlangt wird, kann auch vor Ort ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden. Zum Beispiel beim Zutritt in ein Fitnessstudio vorne am Empfang unter Beaufsichtigung des Personals.
Der Haken: Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung. Es ist kein Muss. Außerdem werden keine Testnachweise ausgestellt, der Zutritt gilt nur für das konkrete Angebot.
5. Ausgeweitete Maskenpflicht:
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske wird wieder ausgeweitet: An Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, wo kein 2G oder 3G mit Zugangsregelung greift, müssen medizinische Masken getragen werden.

Ausgeweitete Maskenpflicht: Auch im Freien müssen medizinische Masken in Warteschlangen getragen werden. © picture alliance/dpa/ZUMA Press Wire
6. Quarantäne:
Die neuen Quarantäne-Regeln regelt der Bund in einer eigenen Verordnung, die von Bundestag und -rat noch verabschiedet werden muss. Bisher gilt: Kontaktpersonen eines infizierten Menschen müssen 14 Tage in Quarantäne. Neu ist: Wer geboostert ist, muss als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Infizierte müssen sich nun für zehn Tage isolieren und können sich nach sieben Tagen mit einem PCR-Test freitesten. Schülerinnen und Schüler können sich nach fünf Tagen mit einem PCR-Test freitesten. Weitere Details dazu werden in einigen Tagen erwartet.
Aber schon jetzt sollen die Gesundheitsämter nach den beim Bund-Länder-Gipfel beschlossenen Regeln vorgehen, so NRW-Gesundheitsminister Laumann.
Weiterhin gilt 3G am Arbeitsplatz und die 2G-Regelung im Einzelhandel (ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs: Supermärkte, Bäcker, Apotheken oder Drogerien). Eine Übersicht über alle Corona-Regeln in NRW finden sie hier.
„Hömma, hasse dat schon gehört?“ So (oder so ähnlich) beginnen die besten Geschichten aus dem Pott, wo ich zu Hause bin. Es gibt nichts Besseres, als diese aufzuspüren und dann in Text, Bild und Video festzuhalten.
