Nach Ärger durch Mahnungen: „Schafft die Hundesteuer doch einfach ab“

Meinung

Die Abrechnung der Hundesteuer hat zuletzt zu zahlreichen Mahnungen der Stadt an Hundehaltern und dadurch zu Verwirrung geführt. Um das in Zukunft zu vermeiden, hat unser Autor eine Idee.

Haltern

, 17.03.2021, 10:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Hundesteuer wird überall in Deutschland unterschiedlich bemessen.

Die Hundesteuer wird überall in Deutschland unterschiedlich bemessen. © picture alliance/dpa

In Osterrönfeld, einer kleinen Gemeinde in Schleswig-Holstein, müssen Herrchen und Frauchen seit 2019 keine Hundesteuer mehr zahlen.

Die Pro- und Contra-Argumente zu diesem Schritt sind schnell gefunden. Es sei ungerecht, dass Hunde die letzten verbliebenen Tiere sind, deren Haltung besteuert wird, sagen die einen. Die Kommunen könnten auf keinen Fall auf die Einnahmen aus dieser Steuer verzichten, sagen die anderen. Dabei kassiert jede Gemeinde Summen nach eigenem Ermessen.

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In Deutschland tauchte die Hundesteuer erstmals im Jahre 1807 in Offenbach auf und diente damals als Beitrag zur Tilgung der Kriegsschulden. Heute ist die Hundesteuer nichts anderes als eine Luxussteuer, deren Verwendung größtenteils zum Ausgleich der kommunalen Haushalte dient.

Und wenn es um Geldeinnahmen geht, sagt natürlich kein Kämmerer nein.

Dabei ist die Hundesteuer aufgrund ihrer Herkunft aus dem Mittelalter alles andere als zeitgemäß und dient letztlich nur zum Befüllen der Stadtkasse. Also, liebe Halterner Lokalpolitiker, macht es doch einfach wie Osterrönfeld und schafft die Hundesteuer ab. Dann gibt es künftig auch keine Versäumnisse bei der Zahlung der Hundesteuer. Doch vermutlich ist wohl nicht davon auszugehen, dass Haltern sich am Beispiel von Osterrönfeld orientieren und die Besteuerung abschaffen wird. Schade eigentlich.

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