Halterner Hundebesitzer entrüstet: Stadt verschickte Mahnungen

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Halterner Hundebesitzer entrüstet: Stadt verschickte Mahnungen

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Wer seine Hundesteuer nicht pünktlich zahlt, bekommt mittlerweile eine gebührenpflichtige Mahnung von der Stadt. Davon sind zahlreiche betroffene Hundebesitzer etwas überrascht worden.

Haltern

, 16.03.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

„Das kann man doch nicht machen“, schreibt zum Beispiel Leserin Birgit Haiduczek. Sie habe kürzlich einen Mahnbescheid der Stadt erhalten. „Dabei hatte ich eigentlich eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung erwartet“, sagt sie. Neben dem fälligen Abschlag für die Hundesteuer in Höhe von 48 Euro solle sie nun zusätzlich 6 Euro Mahngebühren und 80 Cent Portokosten bezahlen.

„Dass sich die Stadt Porto spart und keine gleichlautenden Bescheide wie im Vorjahr verschickt, finde ich ja gut. Aber darüber muss man die Hundehalter doch aufklären“, sagt sie.

„Das haben wir in den Bescheiden vom vergangenen Jahr auch getan“, entgegnet Georg Bockey, Pressesprecher der Stadt.

Fälligkeit ohne neuen Bescheid

Tatsächlich hat die Stadt mit dem Erlass des Hundesteuerbescheides vom 24. Januar 2020 darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen laut diesem Hundesteuerbescheid bis zum Ergehen eines neuen Hundesteuerbescheides über das Kalenderjahr hinaus ihre Gültigkeit haben. Daher gilt: Die Steuern müssen zum jeweiligen Fälligkeitsdatum ohne neuen Bescheid gezahlt werden. Offensichtlich haben diesen Punkt zahlreiche Hundebesitzer überlesen oder schlichtweg nicht mehr auf dem Schirm gehabt.

2430 Hundebesitzer hätten ihren Abschlag für die Hundesteuer pünktlich bezahlt, wie die Verwaltung mitteilt. 690 haben hingegen eine Mahnung erhalten. Daraufhin sei es zu auffällig vielen Rückfragen gekommen, da offenbar der fortgeltende Hundesteuerbescheid aus dem Jahr 2020 bei manchen auch nicht mehr vorlag.

Im Zuge dessen habe man sich nun dazu entschieden, die - bei Zahlungssäumnis - zur ersten Fälligkeit per 15. Februar 2021 erhobenen Mahngebühren nachträglich nicht zu erheben beziehungsweise bereits bezahlte Mahngebühren zu erstatten. Damit zeigt sich die Stadt kulant, rechtlich ist ihr jedenfalls kein Vorwurf zu machen.

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Denn: Setzt ein Rechnungssteller dem Schuldner eine Frist, die nach dem Datum bestimmt ist, regelt § 286 Absatz 2 Nr. 1 BGB, dass er nicht zu mahnen braucht, um den Schuldner in Verzug zu bringen. Der Zahlungsverzug tritt in diesem Fall automatisch ein, wenn das in dem Bescheid gesetzte Datum abgelaufen ist.

Im Hinblick auf den nächsten Fälligkeitstermin (15. August 2021) werden säumige Zahlungen von der Stadt auch wieder angemahnt, betont die Stadt. „Das Erteilen einer Einzugsermächtigung bietet ein ideales Instrument, dass Zahlungen zu Fälligkeitsterminen fristgerecht erfolgen“, rät Pressesprecher Georg Bockey allen Hundebesitzern.

Ersthund kostet 96 Euro im Jahr

Wer sich in Haltern einen Hund zulegt, muss ihn innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Stadt anmelden. Dafür muss der Halter nicht unbedingt persönlich im Rathaus erscheinen. Auf der Internetseite der Stadt gibt es beispielsweise ein Online-Formular. Seit 2007 beträgt die Hundesteuer für den Ersthund 96 Euro im Jahr, für das zweite Tier 108 Euro und 120 Euro für jeden weiteren Hund. Im vergangenen Jahr hat die Stadt 329.053 Euro durch die Hundesteuer vereinnahmt.

Offiziell sind in Haltern nach Angaben der Verwaltung derzeit 3517 Hunde registriert. Wie hoch die Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde ist, kann die Stadtverwaltung nicht sagen. Ab und an gebe es anonyme Hinweise, denen dann nachgegangen werde. Wer seinen Hund nicht anmeldet, dem kann eine saftige Geldbuße drohen.