Halterner kritisiert Blutspende-Regeln für Schwule
Enthaltsamkeit
Homosexuelle Männer dürfen künftig Blut spenden. Die Bundesärztekammer (BÄK) überarbeitete entsprechende Richtlinien. Damit ist das bisherige Verbot faktisch abgeschafft. Dirk Klaus, Halterner Ratsmitglied der FDP und seit Jahren glücklich mit einem Mann verheiratet, sieht die jetzige Ankündigung der BÄK aber nicht als Wende.

Homosexuelle Männer sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Blut spenden dürfen.
Dass Blutspenden Leben retten können, weiß Dirk Klaus als Notfallsanitäter und Praxisanleiter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Witten sehr genau. Vor drei Jahren war er es, der das Blutspendeverbot für Homosexuelle überregional anprangerte und sich für eine Lockerung eingesetzt hatte.
Im Gespräch mit unserer Redaktion sagt er aber deutlich, dass auch die neue Regelung einem Ausschluss Homosexueller von der Blutspende gleichkommt. Denn: Erst nach einem Jahr nach Ende eines „sexuellen Risikoverhaltens“, so die BÄK, dürften homosexuelle Männer Blut spenden, weil dies „nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfänger von Blut und Blutprodukten führt“.
Dirk Klaus: „Meines Erachtens gibt es aber Testmethoden, die schon sechs Wochen nach dem letzten Verkehr eine HIV-Infektion gesichert ausschließen können. Bei der jetzigen Darstellung muss ich annehmen, dass die Tests doch nicht so sicher sind, wie es suggeriert wird“. Entweder würden die zuständigen Organisationen, die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), den eigenen Tests kein Vertrauen schenken, oder sie erwarten eine hohe Zurückhaltung schwuler Männer bei Blutspenden, um später sagen zu können, dass dieser Personenkreis kein Interesse am Spenden von Blut habe, so Dirk Klaus. „Die handeln nach dem Prinzip, wasch mich, aber mach mich nicht nass.“
„Fakt ist“, sagt Claudia Müller, Sprecherin des DRK-Blutspendedienstes West in Münster, auf Anfrage, „bei der Spende werden einige separate Blutproben für die notwendigen Laborkontrollen entnommen. Dieses Blut wird im Labor mithilfe der neuesten Testverfahren auf eine Vielzahl von Krankheitserregern, darunter Hepatitis B, Hepatitis C, HIV und Lues (Syphilis) untersucht. Die Laborkontrollen sind äußerst sensibel und aufwendig und machen einen großen Teil der Herstellungskosten der Blutprodukte aus. Doch nur so kann das DRK dem hohen Anspruch gerecht werden, den es an Qualität und Sicherheit der Produkte stellt“.
Für weitergehende Informationen verwies sie unsere Redaktion an die Ärztekammer und das PEI. Beide antworteten auf unsere Anfrage zur Begründung der Zwölf-Monats-Frist mit Hinweisen auf Internetseiten zum aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und der Richtlinie zur Hämotherapie (2017).
Dirk Klaus hat zudem an keiner Stelle der neuen Regelung etwas darüber gefunden, was zum Beispiel den geschützten Verkehr zwischen gleichgeschlechtlichen oder häufig wechselnden Partnern angeht. Auch müssten danach alle Blutproben im Sinne der Arzneimittelsicherheit gleichermaßen behandelt werden und für alle Personengruppen ein zeitliches Limit der sexuellen Abstinenz vorgegeben sein – egal ob bei homo- oder heterosexuellen Menschen.
„Das gilt dann auch für Männer und Frauen, eben alle Personengruppen, um eine Diskriminierung nach der sexuellen Ausrichtung auszuschließen, wie vom Europäischen Gerichtshof gefordert“, sagt Dirk Klaus. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2015 die EU-Regelung zum Blutspendeverbot für Homosexuelle, auf denen auch die deutschen Regelungen beruhen, präzisiert: Wenn der Gesundheitsschutz von Blutspendeempfängern durch neue Nachweistechniken zu HIV oder Befragungen der Spender gesichert werden könne, seien generelle Verbote unzulässig.