Elterninitiative übt Kritik an neuem Erlass

Streit um Offenen Ganztag in Haltern

Massiver Elternprotest hat nur zum Teil Wirkung gezeigt: Die Landesregierung hat am Montag einen neuen Erlass zum Offenen Ganztag verabschiedet. Und erntet Kritik von der Halterner Elterninitiative und vom Städte- und Gemeindebund.

Haltern

, 21.02.2018, 11:01 Uhr / Lesedauer: 2 min
Mit ihren Protesten zum Offenen Ganztag in Haltern haben die Eltern viel erreicht. Reichen tut ihnen der Erlass aber noch nicht.

Mit ihren Protesten zum Offenen Ganztag in Haltern haben die Eltern viel erreicht. Reichen tut ihnen der Erlass aber noch nicht. © picture alliance / Marcel Kusch/

Der Erlass zum Offenen Ganztag stellt klar, dass Schüler am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (zum Beispiel in Sportvereinen oder Musikschulen) teilnehmen können. Ebenso ist es möglich, ehrenamtliche Tätigkeiten (zum Beispiel in Kirchen und Jugendgruppen) oder Therapien wahrzunehmen. Auch familiäre Ereignisse sind ein Grund, sich von der OGS abzumelden.

Was erlaubt der Erlass und was nicht?

Ist die Halterner Initiative „Eltern für eine familienfreundliche Offene Ganztagsschule“, die 25.613 Unterschriften gegen einen verbindlichen Besuch an fünf Tagen gesammelt hatte, nun zufrieden? „Nur in Teilen“, sagt Sprecher Christian Zehren. „Wir freuen uns, dass das Vereinsleben wieder gestärkt wird. Aber zählt zu den familiären Ereignissen als Entschuldigungsgrund auch der von uns gewünschte Oma- und Opatag?“ Er fragt sich, warum der Erlass trotz einer langen Arbeitsphase so unklar formuliert ist und die Verantwortung wieder an die Kommunen zurückgereicht wird.

Schulministerin Yvonne Gebauer betonte dagegen, der Erlass schaffe nun Klarheit und Rechtssicherheit für Eltern sowie für Schulen, Kommunen und Träger des Offenen Ganztags.

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Im Dezember war Staatssekretär Mathias Richter (FDP) in Haltern, um mit den Eltern über die Neuformulierung des Erlasses zu sprechen. „Es gilt, eine gute Balance zu finden zwischen dem Bedürfnis der Eltern, mehr Raum für Aktivitäten für und mit ihren Kinder zu haben, und dem Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität“, sagte er damals (wir berichteten). Er findet, seine Regierung habe nun auf die Bedürfnisse der Eltern reagiert.

„OGS ist nur eine Betreuung“

Der Städte- und Gemeindebund hat zusammen mit dem Landkreistag am 17. Januar eine Stellungnahme an das Schulministerium verfasst. „Darin begrüßen wir ausdrücklich die Flexibilisierung“, sagte Dr. Jan Fallack, beim Städte- und Gemeindebund Referent für Schulrecht, auf Nachfrage. Allerdings habe er die Anregung damit verbunden, aufgrund der Rahmenbedingungen eine weitergehende Flexibilisierung zuzulassen. Das Land vermeide einerseits den Ausdruck einer bildungspolitischen Zielsetzung und wolle andererseits aber mit Blick auf das Förderrecht eine Teilnahmepflicht. Hier müsse es eine angepasste Formulierung geben. Bislang handle es sich bei der OGS ausschließlich um eine Betreuung, da müssten Eltern auch frei über die Teilnahme entscheiden dürfen.

Die Stadt hat aus der Presse von der Neufassung des Erlasses erfahren. „Ich lese nirgendwo, an wie vielen Tagen Kinder von der OGS befreit werden können und wie die Befreiung beantragt werden soll. Wir als Schulamt haben noch kein Arbeitspapier dazu in der Hand“, bedauerte Fachbereichsleiter Ludger Muck. „Wir sind keinen Schritt weiter.“

Staatssekretär Mathias Richter kündigte in einem Gespräch mit der Halterner Zeitung „verwaltungspraktische Hinweise“ für die Kommunen an. Er stellte aber auch klar: „Die Anmeldung in der OGS erlaubt kein Kommen und Gehen.“ Fünf Tage bleiben Grundsatz, Freistellungswünsche sollen möglichst zu Schuljahresbeginn zwecks Planbarkeit mitgeteilt werden.