Fragen und Antworten

Was ein Vermieter seine Mieter alles fragen darf

Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen ist groß, auch in Dortmund. Um an eine Mietwohnung zu kommen, müssen Interessenten sich oft vielen Fragen der Vermieter stellen. Aber welche Fragen sind eigentlich erlaubt? Und wann darf man als Mieter lügen?

DORTMUND

, 26.04.2017 / Lesedauer: 3 min

An einen Mietvertrag zu kommen, ist manchmal gar nicht so einfach.

„Die Leerstandsquote liegt in Dortmund bei unter zwei Prozent“, sagt Rainer Stücker, Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund und Umgebung. Da würden es sich Vermieter erlauben können, viele Fragen an Wohnungsinteressenten zu stellen. Die Maklerin Marita Hetmeier vertritt Vermieter, doch bei zu persönlichen Fragen zieht sie eine Grenze. Aber welche Fragen sind „zu persönlich“?

Was darf der Vermieter beim ersten Aussieben fragen?

Die wichtigste Frage sei die nach der Bonität, sagt Marita Hetmeier. In den vergangenen Jahren habe es immer mehr Auflagen an Vermieter gegeben, daher sei das Verlangen stärker geworden, sich abzusichern. „Ich frage, ob ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis besteht, nach der Zahl der potenziellen Mieter, und ob ein laufendes Insolvenzverfahren besteht“, so Hetmeier. Bei Fragen zum Einkommen, ergänzt Rainer Stücker, muss der Mietinteressent in jedem Fall wahrheitsgemäß antworten: „Sonst kann ihm am Ende eine fristlose Kündigung drohen.“

Wie steht es um Schufa-Auskünfte?

Die, sagt Rainer Stücker, sollte der Vermieter erst anfordern, wenn es in die engere Auswahl geht. „Aber: Es gibt keine Sanktionen für Vermieter, die zu viele Auskünfte wollen. Es liegt beim Interessenten, zu entscheiden, welche Auskünfte er wie präzise erteilt. Es ist nur so, dass es eng wird in Dortmund.“ Da gebe man eher Auskünfte als noch vor zehn Jahren.

Welche Fragen sind zu persönlich?

„Ich frage nicht, ob eine Person verheiratet oder geschieden ist. Die Art des Zusammenlebens ist zu persönlich“, sagt Hetmeier. Stücker ergänzt: „Diese Fragen darf ich als Interessent an einer Mietwohnung falsch beantworten – ich habe in diesem Fall ein Recht auf Lüge.“ Selbst eine Schwangerschaft müsse man nicht offenlegen.

Ist der Mietinteressent verpflichtet, dem Vermieter die Kontaktdaten seines ehemaligen Vermieters mitzuteilen?

Nein, sagt Stücker. Aber wenn der Interessent keine oder falsche Kontaktdaten angebe, riskiere er, die Wohnung nicht zu bekommen. „Also muss er abwägen.“

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Inwiefern haben sich die Fragen der Vermieter mit der sinkenden Zahl freier Wohnungen verändert?

Die meisten privaten Vermieter und Wohnungsgesellschaften möchten vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine sogenannte Mieterselbstauskunft haben. Die entsprechenden Fragebögen sind standardisierter geworden, sagt Stücker. „Die Zahl der Fragen schwankt dabei zwischen 6 und 20. Zulässige und unzulässige sind dabei oft munter vermischt.“

Warum ist Datenschutz kein großes Thema bei der Vermietung?

Vermieter dürfen Mietinteressenten grundsätzlich alles fragen, sagt Björn Overkamp, ein Dortmunder Fachanwalt für Mietrecht. Wer keine Auskunft geben wolle, müsse in Kauf nehmen, die Wohnung nicht zu bekommen. „Der Datenschutz greift nur, wenn Daten missbraucht werden, der Vermieter sie also zum Beispiel im Internet veröffentlicht“, sagt Overkamp. Das komme im Bereich Mietrecht aber nicht vor. Er habe keine Missbrauchsfälle erlebt.

An wen kann ich mich wenden, wenn mir eine Wohnungsgesellschaft auffällt, die den Datenschutz alles andere als ernst nimmt?

Ansprechpartner, sagt Stücker, ist in so einem Fall die Landesdatenschutzbeauftragte. Das ist in NRW seit dem dem 1. Oktober 2015 Helga Block. „Wenn ich das Gefühl habe, dass ohne Rechtsgrundlage Daten gesammelt werden“, so Stücker, „kann ich sie mit ins Boot holen.“

Kontakt: Tel. (0211) 38424-0; Fax: (0211) 38424-10, Mail: poststelle@ldi.nrw.de