Reisende aus Dortmund sind den Reisebüros zufolge wegen der Corona-Regeln verunsichert. Antworten auf die wichtigsten Fragen. © dpa/ Sebastian Willnow

Neue Einreise-Verordnung

Verunsicherung um neue Reise-Regeln: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Dortmunder Reisebüros kämpfen aktuell mit einer Flut an Fragen von Reisenden bezüglich der aktuellen Corona-Regeln. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Dortmund

, 03.08.2021 / Lesedauer: 3 min

Eine Nachweispflicht für alle Reisenden, aber erst ab einem bestimmten Alter, unterschiedliche Quarantäne-Bedingungen je nach Urlaubsland und verschiedene Testmöglichkeiten: Reisende aus Dortmund sind wegen der neuen Corona-Regeln verunsichert. Das berichteten uns mehrere Reisebüros am Montag (2.8.). Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche neuen Regeln gelten für Reisende?

Alle Menschen ab zwölf Jahren, die keine gültige Genesung oder keinen vollständigen Impfschutz nachweisen können und von einer Auslandsreise zurückkehren, müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Das gilt neuerdings nicht nur für Flugreisende, sondern für alle Einreisenden unabhängig von der Art des Verkehrsmittels.

Außerdem werden Risikogebiete nur noch in zwei statt drei Kategorien eingeteilt: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Die Pflicht, eine Genesung, Impfung ODER einen Test bei der Einreise vorzuweisen, besteht unabhängig davon, ob man aus einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet einreist oder nicht. Reist man aus einem Virusvariantengebiet ein, müssen Reisende immer einen negativen Test vorweisen – egal ob geimpft, genesen oder keins von beiden.

Die neuen Regeln gelten seit Sonntag (1.8.) und sind in der neuen Corona-Einreiseverodnung festgehalten, die das Bundeskabinett am Freitag (30.7.) beschlossen hat.

Wie sieht es mit der Anmelde- und Quarantänepflicht aus?

Wer sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de durchführen.

Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss sich bei der Ankunft am Zielort für zehn Tage in eine häusliche Quarantäne begeben. Wenn sie einen zusätzlichen negativen Test unter dem oben genannten Link nachweisen, endet die Quarantäne nach fünf Tagen.

Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss grundsätzlich einen negativen Test nachweisen und anschließend für 14 Tage in Quarantäne. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Welche Tests zählen und wie alt dürfen diese maximal sein?

Für Reisende sind durch Fachpersonal durchgeführte Schnelltests und PCR-Labortests gültig. Schnelltests dürfen bei der Einreise höchstens 48 Stunden zurückliegen, bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet maximal 24 Stunden. PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden alt sein.

Wie werden die Nachweise kontrolliert?

Die Behörden kontrollieren die Impf-, Genesungs- oder Test-Nachweise der Flugpassagiere am Flughafen vor der Abreise. Bei den anderen Verkehrswegen müssen Einreisende mit stichprobenhaften Kontrollen rechnen. Eine grundsätzliche Kontrolle bei der Grenzüberschreitung sieht die Regierung nicht vor.

Jetzt lesen

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen