Urteil: Dortmunder Islamist Boban S. muss lange ins Gefängnis

Verbindung zu Anis Amri

Boban S. war eine wichtige Verbindung zwischen Dortmund und der Terrormiliz IS. Das hat ein Gericht am Mittwoch festgestellt. Verurteilt wurde auch der mutmaßliche „Deutschland-Chef“ des IS.

Dortmund

, 24.02.2021, 11:26 Uhr / Lesedauer: 2 min
Bewaffnete Polizeibeamte sichern einen Eingang zum Oberlandesgericht Celle, wo der Prozess stattfand.

Bewaffnete Polizeibeamte sichern einen Eingang zum Oberlandesgericht Celle, wo der Prozess stattfand. © dpa

Im Prozess gegen den mutmaßlichen „Deutschland-Chef“ der Terrormiliz Islamischer Staat hat das Oberlandesgericht Celle am Mittwoch (24.2.) hohe Haftstrafen verhängt. Der Hassprediger Abu Walaa muss zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. Auch drei weitere Männer wurden verurteilt, weil sie junge Leute zum radikalen Kampf anstachelten.

Unter ihnen ist auch der Dortmunder Boban S., der seine Wohnung als Gebetsraum genutzt habe. Unter anderem soll er in der östlichen Innenstadt und in der Nähe des Fredenbaumparks den Terroristen Anis Amri beherbergt haben, der im Dezember 2016 einen Lkw in einen Berliner Weihnachtsmarkt steuerte und zwölf Menschen tötete.

Junge Leute in die IS-Kampfgebiete geschickt

Boban S. wurde zu acht Jahren Haft verurteilt - damit bekam er die härteste Strafe der Mitangeklagten. Der Dortmunder wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt.

„Chef-Anwerber“ Abu Walaa wurde als „Prediger ohne Gesicht“ bekannt, weil er seine Identität in Videos verbirgt. Das Gericht erklärte den 37-jährigen Iraker wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation für schuldig.

Der Hassprediger und sein Netzwerk haben nach Überzeugung der Richter junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“.

Im Verlauf des Prozesses beschäftigte sich das Gericht mit einer langen Reihe weiterer Islamisten, die von dem Dortmunder und einem mitangeklagten Mann aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert worden sein sollen. Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben.

Verteidigung hatte Freispruch für Boban S. gefordert

Für Abu Walaa hatte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen plädiert.

Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmäßig „Murat“ dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete.

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Die Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt. Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.

Die Verteidigung zog die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen jedoch in Zweifel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar.

mit Material von dpa

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