
Trotz des OVG-Urteils dürfen Maschinen in Dortmund bislang weiter nach dem aktuellen Flugplan starten und landen. © Schaper
Streit um Nachtflüge wird weitergehen: „Werden alle Rechtsmittel ausschöpfen“
Dortmund Airport
Im Januar hatte das Münsteraner OVG die Spätflug-Regelung am Dortmunder Flughafen in Teilen einkassiert. Jetzt liegen dem Airport Urteil und Begründung schwarz auf weiß vor. Wie geht es nun weiter?
Post für den Dortmund Airport: Vier Monate nach der Entscheidung des Münsteraner Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 26. Januar 2022 liegt dem Dortmund Airport nun das knapp 170 Seiten dicke Urteil mit Begründung vor.
Es wurde am Freitag (20.5.) zugestellt. „Wir werden das Urteil sorgfältig analysieren“, kommentiert Airport-Chef Ludger van Bebber. Im Kern wiederhole das Gericht seine Feststellungen aus der mündlichen Verhandlung im Januar.
In der hatte das OVG die Genehmigung für Nachtflüge in Teilen einkassiert, für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Als Begründung führten die Richter „Abwägungsmängel“ beim Lärmschutz der Bürger ins Feld. Der Lärmschutz sei in einem bestimmten Punkt „nur unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden.“ Eine Revision hatten die Richter nicht zugelassen.
Dem Flughafen bleibt jetzt ein Monat Zeit
An den Spät- beziehungsweise Nachtflügen am Airport hat das Urteil bislang nichts geändert. Die Flugzeiten haben weiterhin Bestand. Grund: Das OVG-Urteil muss erst rechtskräftig werden.
Das wäre einen Monat nach der Zustellung an den Dortmund Airport der Fall. Es sei denn, der Flughafen reagiert – und meldet sich innerhalb eines Monats mit einer „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Genau das hat der Flughafen in enger Abstimmung mit seinem Hauptgesellschafter DSW21 wohl auch vor.

Airport-Chef Ludger van Bebber: "Wir schöpfen alle Rechtsmittel aus." © Schaper
Auch, wenn sich Airport-Geschäftsführer van Bebber noch etwas zurückhaltend äußert - die angedachte Marschoute scheint klar zu sein: „Wir haben immer betont, dass wir alle Rechtsmittel ausschöpfen werden“, sagt van Bebber auf Anfrage.
Dazu müssten Urteil und Begründung solide aufgearbeitet werden, so der Airport-Geschäftsführer. „Wir werden genau prüfen, welche Hinweise und Erfordernisse uns das OVG darin gibt.“ Das könne bis kurz vor Ablauf der Ein-Monatsfrist dauern.
Airport stellt „Reparatur-Antrag“ in Münster
Sollte der Airport tatsächlich vors Bundesverwaltungsgericht ziehen, vergeht weitere Zeit. Nach Angaben einer Sprecherin habe es 2021 „im Schnitt vier Monate und 25 Tage“ gedauert, bis über die Zulassung einer Beschwerde entschieden wurde. Wird ihr stattgegeben, können weitere 13 Monate bis zu einer inhaltlichen Entscheidung ins Land ziehen.
Das bedeutet: Sagt Leipzig von vornherein „Nein“ zur Beschwerde, muss der Airport seine aktuelle Nachtflug-Regelung wohl sofort kippen. Nimmt Leipzig die Beschwerde an, bleibt der Flugplan erstmal bestehen – die Maschinen dürften abends beziehungsweise nachts weiter starten und landen wie zurzeit.
Gleichzeitig schlägt der Airport einen zweiten Weg ein – den zur Bezirksregierung Münster, der Genehmigungsbehörde für die Spätflüge. Das OVG hatte dem Flughafen in seinem Januar-Urteil dazu indirekt die Tür geöffnet. Und angemerkt, dass die Abwägungsmängel beim Lärmschutz „in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten“.
Eine ähnliche Situation gab es bereits 2016
Genau diese „Reparatur“ will der Airport nach Aussagen van Bebbers im laufenden Jahr 2022 auf den Weg bringen. „Voraussichtlich im Spätsommer/Herbst werden wir den Antrag für ein Genehmigungs-Änderungsverfahren bei der Münsteraner Bezirksregierung einreichen“, lässt der Flughafen-Chef wissen.
Dazu bedürfe es allerdings weiterer Gutachten. Wann dann möglicherweise eine neue Genehmigung für Nachtflüge vorliegen könnte, bleibt offen.
Zur Erinnerung: Eine ähnliche Situation gab es 2016 schon einmal am Dortmund Airport. Auch damals gab es eine Klage gegen Nachtflüge. Und auch damals hatte der Airport vor dem Münsteraner OVG den Kürzeren gezogen. Daraufhin ließ der Flughafen ebenfalls ein „ergänzendes Verfahren“ folgen. Die neue Genehmigung aus Münster folgte nach rund zwei Jahren, im Sommer 2018.
Jahrgang 1961, Dortmunder. Nach dem Jura-Studium an der Bochumer Ruhr-Uni fliegender Wechsel in den Journalismus. Berichtet seit mehr als 20 Jahren über das Geschehen in Dortmunds Politik, Verwaltung und Kommunalwirtschaft.