Urteil: Längere Betriebszeiten am Flughafen Dortmund sind rechtswidrig

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Urteil: Längere Betriebszeiten am Flughafen Dortmund sind rechtswidrig

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Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat die längeren Betriebszeiten des Dortmunder Flughafens für rechtswidrig erklärt. Das entschieden die Richter am Vormittag. Wir berichteten von vor Ort.

Dortmund

, 26.01.2022, 10:10 Uhr

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster haben am Mittwochvormittag (26.1.) der Klage mehrerer Flughafen-Anwohner gegen die Verlängerung der Betriebszeiten am Airport Dortmund von 2018 stattgegeben.

Nach einer achtstündigen Verhandlung am Vortag entschied der 20. Senat des OVG, dass „die Zulassung von Flugverkehr in den abendlichen Nachtstunden am Flughafen Dortmund rechtswidrig und nicht vollziehbar“ sei.

Die Bezirksregierung hatte dem Dortmund Airport 2018 erlaubt, Spät- beziehungsweise Nachtflüge innerhalb eines begrenzten Rahmens auszuweiten. Seitdem gilt für Maschinen, die am Airport landen, eine reguläre Betriebszeit von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr nachts.

Wir berichteten live von vor Ort:

Zwar sah das Gericht in seiner Urteilsbegründung den generellen Bedarf für Spät- und Nachtflüge am Dortmunder Flughafen als gegeben an - zum Missfallen der Kläger, welche die zugrundeliegende Luftverkehrsprognose 2030 am liebsten gleich mit abräumen wollten. Diese Prognose ist aus der Sicht des Gerichts jedoch „aussagekräftig, belastbar und tragfähig“.

Entscheidend für das Urteil der Richter war aber etwas anderes: Die Lärmschutzbelange der Anwohner seien bei der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster nur „unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden“.

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Besonders störten sich die Richter daran, dass die Bezirksregierung „Fluglärmbelastungen mit einem nächtlichen Dauerschallpegel von weniger als 45 dB(A) nicht in ihre Abwägung einbezogen“ habe. Diese sogenannte „Geringfügigkeitsschwelle“ sei nicht ausreichend begründet worden.

Zudem bemängelten die Richter, dass maximale Einzelpegel, wie sie beim Start von Flugzeugen entstehen, nicht vor Ort auf den betroffenen Grundstücken ermittelt worden seien.

Es war bereits die zweite Niederlage vor Gericht für den Dortmunder Flughafen zu diesem Thema. 2015 hatte das OVG schon die ursprüngliche Fassung der Betriebszeiten-Verlängerung von 2014 kassiert, mit der erstmals planmäßige Landungen bis 23 Uhr und planmäßige Starts bis 22.30 Uhr zugelassen worden waren.

Spätflüge am Dortmund-Airport gibt es erst einmal weiter

Doch auch wenn das OVG die längeren Betriebszeiten für rechtswidrig erklärt hat: Vorerst können Flugzeuge weiterhin nach 22 Uhr am Dortmunder Flughafen starten und landen.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin Gudrun Dahme darf der Airport die Genehmigung erst dann nicht mehr nutzen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das ist erst einen Monat, nachdem das Urteil geschrieben worden ist, der Fall.

Auch wenn die Richter in ihrem Urteil eine Revision ausgeschlossen haben, kann innerhalb dieser Frist gegen diese Entscheidung eine sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ erhoben werden, über die dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden haben. Erst wenn diese Beschwerde abgelehnt werden sollte, ist das Urteil rechtskräftig.

Flughafen Dortmund kann immer noch nachbessern

Abschließend lassen die Richter dem Flughafen doch noch eine Hintertür offen für perspektivische Spätflüge. Der OVG-Senat habe die Genehmigung ausdrücklich nicht aufgehoben, erklärt das Gericht: „Es ist nicht auszuschließen, dass die Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können.“

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Damit ähnelt die aktuelle Situation des Flughafens der nach der ersten Niederlage 2015. Damals nahm der Airport einen weiteren Anlauf, der 2018 zu der aktuellen Regelung führte. Ob der Flughafen diesen Weg ein drittes Mal gehen würde, ließ Flughafen-Chef Ludger van Bebber am Mittwoch offen: „Dazu werden wir uns erstmal mit unseren Fachleuten beraten und dann entscheiden“, sagte er nach dem Urteil unserer Redaktion.