
© Oliver Schaper (Archiv
Reaktionen auf Flughafen-Urteil: „Das ist eine tiefe Enttäuschung“
Spätflüge rechtswidrig
Die längeren Betriebszeiten des Flughafens Dortmund sind rechtswidrig - diese Nachricht hat am Mittwoch für viel Aufregung in Dortmunds Politik und Wirtschaft gesorgt. Die Reaktionen im Überblick.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Mittwoch die längeren Betriebszeiten des Dortmunder Flughafens für rechtswidrig erklärt. Der Lärmschutz der Anwohner sei bei der Genehmigung der Bezirksregierung Münster für eine begrenzte Anzahl von Starts bis 22.30 Uhr und Landungen bis 23 Uhr nicht ausreichend berücksichtigt worden.
„Das ist eine tiefe Enttäuschung“, sagte Flughafen-Chef Ludger van Bebber noch im Gerichtssaal. „Wir haben gehofft, dass wir mit dem ergänzten Verfahren erfolgreich sein werden.“ Man werde sich nun mit den Fachleuten über die nächsten Schritte beraten.
Das erste Zwischenergebnis dieser Beratungen kam einige Stunden später: Man wolle „alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflugbedarf zu realisieren“, schrieb der Flughafen in einer Pressemitteilung.
Das heiße aber noch nicht, dass sich bereits entschieden habe, den Weg der sogenannten „Nichtzulassungsbeschwerde“ zu gehen, sagte Airport-Sprecherin Lisa Tüch auf Nachfrage. Mit solch einer Beschwerde kann man die Entscheidung des OVG, keine Revision zuzulassen, vom übergeordneten Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen. Rechtlich möglich wäre eine solche Beschwerde für den Airport, da er Teil des Gerichtsverfahrens war.
Schutzgemeinschaft Fluglärm: „Schallende Ohrfeige“
Rolf Reinbacher hatte im Gegensatz zu Van Bebber am Mittwoch einen guten Vormittag: Der Aplerbecker war einer der Kläger, denen das OVG recht gegeben hat. „Wir sind zufrieden“, sagte er nach dem Urteil. „Die Bezirksregierung hat fehlerhaft gearbeitet, insofern muss alles nochmal geprüft werden.“
Reinbacher ist - wie die vier anderen klagenden Anwohner - Mitglied der Anti-Flughafen-Initiative „Schutzgemeinschaft Fluglärm“ (SGF). Deren Vorsitzender Mario Krüger bewertet das Urteil überschwänglich als „vollen Erfolg“ und als „schallende Ohrfeige für die Genehmigungsbehörde sowie den Flughafen Dortmund“.
Krüger hofft, dass durch das Urteil auch auf eine andere wichtige geplante Veränderung am Flughafen ausstrahlt: der Verlegung der östlichen Landebahnschwelle, durch die Flugzeuge mehr Strecke zum Landen hätten. Die für sie „pauschal angesetzten“ Lärmprognosen seien „ab heute hinfällig“, behauptet er in einer Presseerklärung.
Die größte Interessenvertretung der Dortmunder Wirtschaft hingegen kritisiert das Urteil des OVG: Der Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Heinz-Herbert Dustmann, zeigte sich am Mittwoch „enttäuscht von der aktuellen Entscheidung“.
Er bemängelte auch, wie lange Entscheidungsprozesse in solchen Streitfällen dauern. Dieses Verfahren passe in die Reihe der Negativbeispiele, dass unternehmerische Entscheidungen zehn Jahre und länger bräuchten, bis sie eine Rechtssicherheit erhielten, so Dustmann. Der Unternehmer unterstrich unter anderem erneut die Bedeutung des Flughafens für die heimische Wirtschaft.
Linke+: „Ein guter Tag für Dortmund und für Unna“
Aus der Dortmunder Politik äußerten sich bis Mittwochnachmittag lediglich Parteien, die dem Flughafen kritisch gegenüberstehen. Die Grünen begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Die Richter haben „erneut sehr deutlich gemacht, dass der Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen vor Fluglärm ein hohes Gut ist, das nicht einfach wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden darf“.
Auch der Vorsitzende der Ratsfraktion „Die Linke+“, Utz Kowalewski, zeigte sich erfreut: „Das ist ein guter Tag für Dortmund und für Unna“, lässt er sich in einer Pressemitteilung zitieren. „Damit wird endlich die Nachtruhe der Anwohner geschützt.“ Die Linke hatte die Klagenden mit einem Gutachter und einer Anwältin unterstützt.
Die Bezirksregierung Münster, gegen die sich die Klagen als Genehmigungsbehörde gerichtet hatten, wollte sich am Mittwoch noch nicht äußern. Man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab. Mit der gleichen Begründung lehnte die Stadt Dortmund, Mit-Gesellschafterin des Airports, einen Kommentar ab.
1984 geboren, schreibe ich mich seit 2009 durch die verschiedenen Redaktionen von Lensing Media. Seit 2013 bin ich in der Lokalredaktion Dortmund, was meiner Vorliebe zu Schwarzgelb entgegenkommt. Daneben pflege ich meine Schwächen für Stadtgeschichte (einmal Historiker, immer Historiker), schöne Texte und Tresengespräche.
