Strafbefehle gegen Rathaus-Blockierer
Bilanz der Staatsanwaltschaft
Unter den 96.754 Ermittlungsverfahren ragten bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft fast 90 Fälle hervor, denn sie sind politisch umstritten: Es geht um die Auseinandersetzungen vor dem Rathaus am Wahlabend im Mai 2014. Jetzt liegen die Ergebnisse auch zu anderen brisanten Verfahren vor. Eine Bilanz.

25. Mai 2014: Teilnehmer einer Wahlparty versperren Neonazis (rechts, gelbe T-Shirts) den Zugang zum Rathaus.
23 teilweise vorbestrafte Neonazis wollten am 25. Mai 2014 kurz nach 22 Uhr das Rathaus betreten. Angeblich, um an einer Wahlparty teilzunehmen. So glaubt es die Staatsanwaltschaft. Die 23 Rechtsextremisten seien zunächst friedlich auf den Rathaus-Haupteingang am Friedensplatz zugegangen und dann von einer unbekannten vermummten Person mit Pfefferspray angegriffen worden. So stellt es die Staatsanwaltschaft dar.
Gewalt vor dem Rathaus
Dann eskalierte die Situation. Nach Pfefferspray-Einsatz, Fausthieben, Schlägen und Tritten musste die Polizei einschreiten. Für die leitende Oberstaatsanwältin Birgit Cirullies steht fest, dass Teile der Rathaus-Blockierer, die den Neonazis den Zutritt in die Bürgerhalle versperrt hatten, eine "gemeinschaftliche Nötigung" begangen haben. Doch für nicht alle Rathaus-Blockierer hat das Folgen.
Eine Übersicht auf die Ermittlungsverfahren gegen die Blockierer:
- Insgesamt 65 Ermittlungsverfahren. Alle sind abgeschlossen.
- 45 von 48 Fällen eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
- 3 von 45 Verfahren wegen "untergeordneter Bedeutung" eingestellt.
- Verfahren eingestellt auch gegen Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.
- Wegen gemeinschaftlicher Nötigung Strafbefehle beantragt gegen 13 Personen.
- 2 Strafbefehle beantragt wegen versuchter Körperverletzung.
- 2 Strafbefehle beantragt wegen Beleidigung
Eine Übersicht auf Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextremisten:
- Anfangs 23 Ermittlungsverfahren.
- Bei 16 Neonazis kein strafrechtliches Verhalten erkennbar.
- Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.
- 5 Anklagen wegen Körperverletzung.
- Ein Strafbefehl wegen versuchter Körperverletzung.
Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft stützen sich hauptsächlich auf Videoaufnahmen, die der Westdeutsche Rundfunk (WDR) dem Staatsschutz zur Verfügung gestellt hatte. Mit dem Filmmaterial konnten die Ermittler die Rathaus-Blockierer und die Neonazis belasten. Später aufgenommene Zeugenaussagen hätten nicht immer mit den Bildern übereingestimmt, berichtete die Staatsanwaltschaft während eines Pressegesprächs am Mittwoch (25.3.), also neun Monate nach der Kommunalwahl.
Die Staatsanwaltschaft belastete die beschuldigten Blockierer nicht nur, sondern erkannte auch Entlastendes: So seien Verfahren eingestellt worden, weil Rathaus-"Verteidiger" einfach nur ihre Meinung geäußert hätten - indem sie mit ihren Händen ein Banner festhielten. Aus diesem Grund stellte die Staatsanwaltschaft auch das Verfahren gegen die Landtagsabgeordnete und heutige Schuldezernentin Daniela Schneckenburger ein.
Fackelmarsch ohne Folgen
Ohne juristische Folgen bleibt der "Fackelmarsch" von bis zu 50 Neonazis bis zur Flüchtlingsunterkunft in der früheren Hauptschule an der Osterfeldstraße in Eving. Teilweise vermummte Rechtsextremisten hatten mit brennenden Wachskerzen das Grundstück betreten, zwei Böller geworfen und Parolen skandiert. Die Polizei konnte 13 Neonazis festnehmen, durchsuchen und Spuren sichern. Der Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft wollten die Handydaten auslesen, scheiterten mit ihren Anträgen allerdings zuerst beim Amtsgericht und dann beim Landgericht. Denn die Richter, die über die Freigabe der Daten entscheiden müssen, erkannten in dem Fackelmarsch keine Straftat.
Wer veröffentlichte die Todesanzeigen?
Ein Thema der Jahresbilanz der Staatsanwaltschaft waren auch die im Internet veröffentlichten Todesanzeigen mit den Namen von fünf lebenden Dortmunder Journalisten (darunter der Autor dieses Textes). Die Staatsanwaltschaft bewertet die Anzeigen als "Bedrohung mit einem Verbrechen". "Wir wissen aber nicht, wer der Urheber dieser Todesanzeigen ist", sagte die leitende Oberstaatsanwältin Birgit Cirullies über die noch laufenden Ermittlungen.
Zwar erweckten die Anzeigen den Eindruck, dass sie aus der Rechtsextremen-Szene stammen würden, aber genauso gut "könnte die linke Szene die Sache verschickt haben, um Öl ins Feuer zu gießen und der rechten Szene die Straftat unterschieben zu können." Birgit Cirullies: "Ich weiß nicht, wie die Sache endet."