Helmut Feldmann hat für sich Sterbehilfe vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpft und ist jetzt auch im Kampf für andere Todkranke einen entscheidenden Schritt weiter. © Stephan Schütze
Recht auf Sterbehilfe
Dortmunder kämpft für würdevollen Tod – nächste Hürde ist jetzt gefallen
Ein Recht auf Sterbehilfe hat der Dortmunder Helmut Feldmann bereits vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpft. Doch den Ärzten waren bislang die Hände gebunden. Jetzt ist er eine Etappe weiter.
Auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist Helmut Feldmann aus Dortmund nicht gut zu sprechen. Für den 74-Jährigen ist klar, dass die Union in Berlin geschlossen gegen die legalisierte Sterbehilfe agiert.
Das Recht auf Sterbehilfe hat Feldmann selbst vor anderthalb Jahren unter großem Medieninteresse vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstritten. Unter strengen Voraussetzungen haben die Richter die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid erlaubt.
Noch will Helmut Feldmann, der jetzt bei seiner Tochter in Marl lebt, nicht sterben. Aber er leidet an der Lungenkrankheit COPD und fürchtet, daran so qualvoll zu ersticken wie zuvor seine Schwester.
Helmut Feldmann möchte einen selbstbestimmten würdevollen Tod sterben. Weil seiner Ärztin die ärztliche Suizidbeihilfe berufsrechtlich bislang verboten war, hätte ihm seine Tochter das todbringende Mittel von der Deutschen Sterbehilfe gereicht.
Umdenken bei der Bundesärztekammer
Doch bei Feldmann meldeten sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 mehr als 100 verzweifelte Menschen und berichteten, dass ihr Arzt die entsprechenden Medikamente nicht verschreibe aus Sorge, die Approbation zu verlieren.
Also kämpfte Feldmann weiter, nicht für sich, aber für andere, und wandte sich am 18. Mai 2020 erstmals an die Bundesärztekammer in Berlin. Mit Verweis auf das Karlsruher Urteil forderte er, das berufsrechtliche Verbot der Sterbehilfe aus der Berufsordnung zu streichen.
Gleichzeitig wandte er sich an Abgeordnete aus dem Bundestag wie an den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, der gemeinsam mit anderen Politikern der Linken und der FDP zwei interfraktionelle Gesetzentwürfe zum „Recht auf Hilfe zur Selbsttötung“ und zum „Recht zur Hilfeleistung“ auf den Weg brachte.
Berufsrechtliches Verbot entfällt
Die sogenannte Rahmengesetzgebung sei aber von der Union in die nächste Legislaturperiode verschoben worden, sagt Feldmann. Sie wäre ohnehin nicht zwingend notwendig. Viel wichtiger dagegen war das Umdenken bei der Bundesärztekammer, der Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung, und dem Deutschen Ärztetag als Ärzteparlament.
Der 124. Deutsche Ärztetag hat jetzt mit großer Mehrheit beschlossen, aus verfassungsrechtlichen Gründen das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe zu streichen und die Musterberufsordnung zu ändern.
„Auch diese Hürde ist endlich entfallen“, sagt Helmut Feldmann erleichtert. Jeder Arzt und jede Ärztin dürfen nun, müssen aber nicht, unter bestimmten Voraussetzungen Sterbehilfe leisten, ohne persönliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Immer noch ein Tabuthema
Feldmann: „Ein weiterer Erfolg, für den ich sehr dankbar bin, obwohl er für mich nicht mehr relevant ist.“ Denn die Deutsche Sterbehilfe, bei der Feldmann seit vielen Jahren Mitglied ist, durfte direkt nach dem Karlsruher Urteil wieder ganz legal Sterbehilfe leisten.
Mit der Aufhebung des berufsrechtlichen Verbots sei aber vielen Menschen sehr geholfen, „die an unheilbar schweren Erkrankungen, permanenten Schmerzen und schweren gesundheitlichen Schäden leiden und sterben wollen“, sagt Feldmann. Er sei überzeugt, dass viele Ärzte nun bereit seien, Sterbehilfe zu leisten, darunter auch seine Ärztin.
Der Tod sei noch immer ein Tabuthema. Dabei sei es wichtig, dass sich alle Bürger mit dem Sterben auseinandersetzten, sagt der 74-Jährige. Studien hätten bewiesen, dass Bürger, die mit dem Sterben konfrontiert würden, einen gelasseneren Umgang mit dem Thema und weniger Ängste hätten; denn, so Feldmann, „unser Leben ist eine Endlichkeit für alle Menschen.“
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