Zahlreiche Medien - darunter der WDR - begleiteten Helmut Feldmann (73) bei der Urteilsverkündung.

© Kolle

„Ich bin emotional sehr aufgewühlt“ – Medienrummel bei unheilbar krankem Rentner im Wohnzimmer

rnUrteil zu Sterbehilfe

Helmut Feldmann hat gewonnen: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Die Urteilsverkündung erlebte der 73-Jährige als absoluten Ausnahmezustand.

Dortmund

, 26.02.2020, 17:38 Uhr / Lesedauer: 3 min

Helmut Feldmann (73) hat in die Nacht vor seinem großen Tag nur drei Stunden geschlafen; denn am Mittwochmorgen (26.2.) geht es für ihn um Leben und Tod. Und nicht nur für ihn. Sondern für die ganze Republik. Deshalb drängen sich in seinem kleinen Wohnzimmer gleich drei Fernsehteams sowie einige Radio- und Zeitungsjournalisten.

Das ZDF macht sogar eine Live-Schalte nach Karlsruhe – ins Bundesverfassungsgericht; denn dort wird das verhandelt, für das der unheilbar kranke Helmut Feldmann seit vier Jahren kämpft.

Es geht um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der Dortmunder, der inzwischen bei seiner Tochter in Marl wohnt, leidet seit mehr als 20 Jahren an COPD, einer Lungenkrankheit, die zum Tod durch Ersticken führt. Wie quälend das ist, hat er bei seiner Schwester miterleben müssen: „Wer noch nie eine Luftnotattacke erlebt hat, kann sich nicht vorstellen, was das bedeutet. So möchte ich nicht sterben.“

„Gott sei gedankt“

Deshalb hat er wie drei andere Schwerstkranke, wie mehrere Ärzte und Sterbehilfevereine im November 2015 vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt gegen das geschäftsmäßige Sterbehilfe-Verbot in Deutschland.

Sterbehilfe soll erlaubt sein, so wie in den Benelux-Staaten und der Schweiz. „Das Selbstbestimmungsrecht steht im Grundgesetz“, sagt Feldmann, „in Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Nun sitzt er morgens um 10 Uhr in rotem Pullover auf einem weißen Lehnstuhl vor seiner Eichenschrankwand. Auf dem Tisch vor ihm steht ein Glas Wasser. Gegenüber und von der Seite sind die Fernsehkameras auf ihn gerichtet.

Auf einem Monitor daneben verfolgt er gebannt die Worte von Andreas Vosskuhle, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Er beugt sich vor, damit ihm nichts entgeht, nickt immer wieder und denkt, als die entscheidenden Worte in Karlsruhe fallen: „Gott sei gedankt.“

Austherapiert

Die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland ist gekippt. „Glückwunsch, das ist Ihr Erfolg, Ihr Urteil. Sagen Sie, wie geht es Ihnen?“, fragt ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke via Live-Schalte aus Karlsruhe.

Helmut Feldmann, setzt die Brille ab, ringt um Fassung, atmet so tief durch, wie er kann, doch die Tränen brechen sich Bahn, so viel fällt von ihm ab nach vier Jahren Kampf für sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben: „Ich bin emotional sehr aufgewühlt, aber auch sehr erleichtert“, sagt er, „das gibt mir die Sicherheit, die ich brauche, um das Leben, was ich noch habe, zu gestalten.“

Die Medikamente, die Helmut Feldmann täglich einnimmt.

Die Medikamente, die Helmut Feldmann täglich einnimmt. © Gaby Kolle

Er möchte gern noch ein paar Jahre leben. Er ist austherapiert, hat nur noch ein Lungenvolumen von 40 Prozent. Er lebt im Jetzt. Und im Jetzt geht es ihm relativ gut. Doch seine Krankheit könne innerhalb von drei, vier Monaten deutlich kippen, hat ihm der Arzt gesagt.

Sollte das Leben dann für ihn nicht mehr zu ertragen sein, möchte er sich die todbringende Arznei, Natrium-Pentobarbital, von der Deutschen Sterbehilfe besorgen, sich in seiner Wohnung ins Bett oder auf die Couch legen und sich das Mittel verabreichen.

Seine Tochter Manuela, eine Altenpflegerin, wird ihm die Hand halten, wenn er für immer einschläft. Feldmann ist vor drei Jahren zu ihr nach Marl gezogen.

Im Zwiespalt

Hätten die Verfassungsrichter in Karlsruhe anders entschieden, wäre seine Tochter auch bereit gewesen, ihm das Mittel aus der Schweiz zu besorgen. Doch das wäre nicht legal gewesen. „Sie hätte ein Leben lang darunter gelitten“, sagt ihr Vater, „so hätte ich nicht sterben wollen.“ Und sich von einem Turm zu stürzen, dazu sei er zu feige.

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Umso dankbarer ist er, dass sich die Sache für ihn jetzt zum Guten gewendet hat. Trotzdem befindet er sich im Zwiespalt. Das Urteil sei „kein Grund zur Freude, aber befriedigend“, sagt er.

Helmut Feldmann ist ein sehr gläubiger Mensch. Er betet jeden Tag, an der Wand in seinem Wohnzimmer hängen mehrere Kreuze. Ihm hat an dem Urteil nicht gefallen, dass beim selbstbestimmten Tod nicht das Krankheitsbild eine primäre Rolle spielen soll. „Das finde ich schon“, sagt er, „man sollte nicht aus irgendwelchen nichtigen Gründen Selbsttötung verlangen dürfen.“

Abends bei Stern TV

Trotzdem hat das Urteil sein verloren gegangenes Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat wieder ein bisschen zurechtgerückt. Es gibt ihm seine Gelassenheit wieder nach Jahren der Schlaflosigkeit und Unsicherheit. Auch wenn er den Kampf gegen seine Krankheit nicht mehr gewinnen kann, den Kampf für ein selbstbestimmtes Sterben hat er gewonnen. Und darauf ist er stolz.

Auch von der Seite ist eine Kamera auf Helmut Feldmann gerichtet.

Auch von der Seite ist eine Kamera auf Helmut Feldmann gerichtet. © Gaby Kolle

Um 11.30 Uhr sind alle Fernsehkameras ausgeschaltet. Helmut Feldmann schmerzt das Kreuz vom langen Sitzen. Das Glas Wasser vor ihm auf dem Tisch ist leer. Er hat in viele Mikrofone gesprochen. Doch sein Tag geht weiter. Telefongespräche mit Medien folgen. Abends um 19 Uhr holt ihn RTL ab. Er ist Gast bei Stern TV.

Auch die kommende Nacht, das ahnt Helmut Feldmann, wird er nicht gut schlafen.